Übersicht: Weitere Corona-Beschränkungen im Saarland – Lockdown für Ungeimpfte

Auf die Menschen im Saarland kommen womöglich schon in Kürze weitere Corona-Beschränkungen zu. Darüber informierte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans am heutigen Montag bei einer Sondersitzung des Landtags. "Es trifft jetzt eben die Ungeimpften", sagte er. Die Übersicht der geplanten Maßnahmen findet ihr an dieser Stelle:
Tobias Hans (CDU) hat weitere Corona-Beschränkungen im Saarland angekündigt. Archivfoto: dpa-Bildfunk/Gregor Fischer
Tobias Hans (CDU) hat weitere Corona-Beschränkungen im Saarland angekündigt. Archivfoto: dpa-Bildfunk/Gregor Fischer

Mehr Corona-Beschränkungen im Saarland auf dem Plan

Im Rahmen einer Sondersitzung im Landtag hat Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am heutigen Montagmorgen (29. November 2021) eine Regierungserklärung abgegeben. Dabei sprach der CDU-Politiker unter anderem von einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite„. Die Ankündigung: Es führe kein Weg vorbei an weiteren Kontaktbeschränkungen. Vor allem nicht-Geimpfte werde das „sehr viel stärker betreffen“. Im Saarland stehen diese weiteren Corona-Beschränkungen auf dem Plan:

Maskenpflicht

Zunächst werde man die „Maskenpflicht wieder verbindlich festschreiben“, erklärte Hans. Laut Plan soll das im Außenbereich gelten, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Doch auch im Innenbereich werde die Regelung festgesetzt, etwa, wenn Personen in der Gastronomie ihren Sitzplatz verlassen.

Kontaktbeschränkungen

„Hinsichtlich privater Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum gilt für Ungeimpfte: nur noch ein Haushalt plus eine Person (also eine nicht diesem Haushalt angehörige Person, Anm. d. Red.) dürfen sich treffen„, so der CDU-Politiker in seiner Regierungserklärung. Diese Regelung soll für geimpfte Menschen, Schüler:innen, Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren nicht gelten.

2G zusätzlich in Ladenlokalen

Geplant ist darüber hinaus eine Erweiterung der 2G-Regelung. Diese soll künftig beispielsweise in diesen Bereichen gelten:

  • 2G zusätzlich in Ladenlokalen (außer Grundversorgung)
  • Außengastronomie
  • Tanzschulen
  • Fitnessstudios
  • Amateur- und Freizeitsport
  • Freizeitaktivitäten im Außenbereich (etwa Freizeitparks)
  • kulturelle Betätigungen in Gruppen

2G+ in Gastro und mehr

Für den Innenbereich der Saar-Gastro-Betriebe etwa kündigte Hans die planmäßige Einführung von 2G+ an. Hier müssten also Personen, die geimpft/genesen sind, zusätzlich einen negativen Schnelltest vorzeigen. Das gelte unter anderem auch für Bäder, Saunen, Sport im Innenbereich, kulturelle Einrichtungen, Hotels und körpernahe Dienstleistungen.

Änderungen womöglich ab Donnerstag

Voraussichtlich am morgigen Dienstag sollen die Punkte im Ministerrat beschlossen werden, so die Ankündigung. Anschließend müssten sie im Rahmen einer neuen Rechtsverordnung festgehalten werden. Nach Angaben eines Regierungssprechers werden die neuen Bestimmungen voraussichtlich ab Donnerstag gelten, so die Deutsche Presse-Agentur.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Sondersitzung des Saar-Landtags im „SR“-Stream, 29.11.2021
– Deutsche Presse-Agentur