Wie weist man den Impfstatus richtig nach? Gesundheitsministerium Saar klärt auf

Seit dem 2. Dezember muss der Impfstatus im Saarland in digital auslesbarer Form nachgewiesen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Smartphone zwingend nötig ist.
Der digital auslesbare Impfnachweis kann auch ohne Smartphone vorgelegt werden. Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa-Bildfunk
Der digital auslesbare Impfnachweis kann auch ohne Smartphone vorgelegt werden. Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa-Bildfunk

Das Gesundheitsministerium im Saarland informiert aktuell, wie man den Impfstatus korrekt nachweist. Dieser muss in digital auslesbarer Form vorgelegt werden. Das geht jedoch auch ohne Smartphone. Auf dem Papierdokument befindet sich ein auslesbarer QR-Code, der zum Zutritt in 3G-, 2G- und 2G-Plus-Bereiche ausreicht.

Das Impfzertifikat ist dabei nur zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Das Ziel der Maßnahme ist es, die Kontrolle der Zertifikat-Echtheit zu verbessern. Dadurch erhöht sich auch die Sicherheit für Betreiber:innen sowie Kund:innen und Besuchende.

Sowohl Ärzte und Ärztinnen als auch Apotheken stellen das digitale Impfzertifikat aus. In Impfzentren erhalten Besucher:innen es gleich nach der Impfung. Dabei ist es möglich, das Zertifikat auch nachträglich zu beschaffen – auch wenn die Impfung bereits einige Monate zurückliegt.

Eine Übersicht über die teilnehmenden Apotheken gibt es beim Apothekenmanager.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums