3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV: Das sind die neuen Corona-Regeln im Saarland

Wer Zutritt zu seinem Arbeitsplatz oder dem ÖPNV haben will, muss ab sofort die 3G-Regel beachten. Das sind die wichtigsten neuen Corona-Regeln:
3G gilt jetzt auch am Arbeitsplatz. Foto: dpa-Bildfunk
3G gilt jetzt auch am Arbeitsplatz. Foto: dpa-Bildfunk

Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz ist am heutigen Mittwoch (24. November 2021) in Kraft getreten. Zugang zu Betrieben sollen Beschäftigte dann nur noch bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesenennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Arbeitgeber in der Verantwortung

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen müssen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und auch dokumentieren. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Homeoffice-Pflicht

Mit der 3G-Regel im Job kommt auch wieder eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa bei Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

3G auch in Bus und Bahn

Ab sofort gelten schärfere Corona-Regeln auch in Bussen und Bahnen: Fahrgäste müssen dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Andernfalls müssen sie an der nächsten Station aus dem jeweiligen Fahrzeug aussteigen.

Gesetz könnte schon früher nachgeschärft werden

Das geänderte Infektionsschutzgesetz soll bereits am 9. Dezember in einer Bund-Länder-Runde evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft werden. Laut dem geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte das Treffen durchaus auch schon vorher stattfinden. „Wir werden früher handeln müssen. Wir sehen ja, dass in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die Lage sehr ernst ist. Wir müssen wohl erstmals Patienten in großem Stil innerhalb Deutschlands verlegen.“ Schärfere Maßnahmen für Veranstaltungen, Bars und Clubs müssten geprüft werden. Auf die Frage, ob er einen Teil-Lockdown ausschließe, sagte Spahn: „Ausschließen sollte man in dieser Lage gar nichts, so bitter das ist.“

In Innenräumen im Saarland 2G

Schon seit Samstag gilt in den Innenräumen im Saarland flächendeckend die 2G-Regel. Ungeimpfte haben nur in seltenen Fällen keine Einschränkungen. Welche das sind, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst. Bei Veranstaltungen im Außenbereich können Organisatoren selbst entscheiden: Entweder sie führen die 3G-Regel oder die Maskenpflicht ein. Die Zahlen sind zuletzt stark angestiegen: Die Inzidenz verdreifachte sich in einem halben Monat fast. So viele Neuinfektionen, wie jetzt registriert wurden, gab es noch nie.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte