Angesichts steigender Corona-Zahlen hat sich die saarländische Landesregierung auf die flächendeckende Einführung einer 2G-Regel geeinigt. Die neue Maßnahme kommt einem Teil-Lockdown für Ungeimpfte gleich, denn ab Samstag (20. November 2021) haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Bereichen.
Einschränkungen für Ungeimpfte
Das dürfen Ungeimpfte im Saarland nicht mehr:
- an öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Innenbereich teilnehmen
- in Clubs und Discos gehen (hier brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test)
- Restaurants und Kneipen besuchen (Ausnahme: Abholung von Speisen ist mit Maske möglich)
- Freizeitparks besuchen
- Museen, Theater und Kinos besuchen
- zum Sport gehen (zum Beispiel Fitnessstudios; Tanzschulen); gilt auch für Zuschauer:innen
- Clubheime, Vereins- und Bürgerhäuser besuchen
- Schwimmbäder besuchen
- Pflegeheime, Krankenhäuser und Rehakliniken besuchen (hier brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test)
- in Friseursalons gehen
- andere körpernahe, nicht medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen
- in Hotels übernachten
- sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen
- an Schulveranstaltungen im Innenbereich teilnehmen (wenn schulfremde Person)
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Das können Ungeimpfte machen, aber nur mit Test
3G - das heißt: Hier müssen Ungeimpfte einen negativen Test vorlegen - gilt künftig hier:
- bei Veranstaltungen im Außenbereich (wie zum Beispiel Weihnachtsmärkten) können Organisatoren zwischen 3G oder Maskenpflicht entscheiden
- Präsenzbetrieb in Hochschulen (mit Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen)
- Elterngespräche in Schulen
- standesamtliche Trauungen
- Fahrschulen
- Erste-Hilfe-Kurse
Ein Viertel im Saarland nicht geimpft - für manche Menschen gibt es Ausnahmen von 2G und 3G
Die Impfquote im Bundesland liegt mit Stand vom Donnerstag bei 74,2 Prozent. Das heißt, rund ein Viertel der Saarländer:innen ist nicht vollständig gegen Sars-CoV-2 geimpft. Darunter sind nicht nur Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen oder sie komplett ablehnen. Auch können beispielsweise Kinder bis zwölf Jahren das Vakzin noch nicht erhalten. Ausgenommen von der 2G-, 2G+- und 3G-Regelung sind folgende Gruppen:
- Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (mit aktuellem negativen Test)
- Kinder bis sechs Jahre
- Kita-Kinder über sechs und Schüler:innen bei regelmäßiger Teilnahme am Testangebot in der Einrichtung
Zahlen schnellen in die Höhe
Die Corona-Zahlen im Saarland sind zuletzt deutlich angestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreichte am heutigen Freitag ihren dritten Höchstwert in Folge.
Verwendete Quellen:
- Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 19.11.2021
- Impfdashboard des Robert-Koch-Instituts
- eigene Berichte