Das dürfen Ungeimpfte im Saarland jetzt nicht mehr

Vor allem Ungeimpfte werden die neuen Corona-Maßnahmen im Saarland zu spüren bekommen. Ein Überblick über die 2G-Einschränkungen, wo noch 3G gilt und wer von den Regeln ausgenommen ist:
Ungeimpfte dürfen im Saarland künftig weniger tun. Fotos: dpa-Bildfunk
Ungeimpfte dürfen im Saarland künftig weniger tun. Fotos: dpa-Bildfunk

Angesichts steigender Corona-Zahlen hat sich die saarländische Landesregierung auf die flächendeckende Einführung einer 2G-Regel geeinigt. Die neue Maßnahme kommt einem Teil-Lockdown für Ungeimpfte gleich, denn ab Samstag (20. November 2021) haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Bereichen.

Einschränkungen für Ungeimpfte

Das dürfen Ungeimpfte im Saarland nicht mehr:

  • an öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Innenbereich teilnehmen
  • in Clubs und Discos gehen (hier brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test)
  • Restaurants und Kneipen besuchen (Ausnahme: Abholung von Speisen ist mit Maske möglich)
  • Freizeitparks besuchen
  • Museen, Theater und Kinos besuchen
  • zum Sport gehen (zum Beispiel Fitnessstudios; Tanzschulen); gilt auch für Zuschauer:innen
  • Clubheime, Vereins- und Bürgerhäuser besuchen
  • Schwimmbäder besuchen
  • Pflegeheime, Krankenhäuser und Rehakliniken besuchen (hier brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test)
  • in Friseursalons gehen
  • andere körpernahe, nicht medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen
  • in Hotels übernachten
  • sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen
  • an Schulveranstaltungen im Innenbereich teilnehmen (wenn schulfremde Person)

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Das können Ungeimpfte machen, aber nur mit Test

3G - das heißt: Hier müssen Ungeimpfte einen negativen Test vorlegen - gilt künftig hier:

  • bei Veranstaltungen im Außenbereich (wie zum Beispiel Weihnachtsmärkten) können Organisatoren zwischen 3G oder Maskenpflicht entscheiden
  • Präsenzbetrieb in Hochschulen (mit Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen)
  • Elterngespräche in Schulen
  • standesamtliche Trauungen
  • Fahrschulen
  • Erste-Hilfe-Kurse

Ein Viertel im Saarland nicht geimpft - für manche Menschen gibt es Ausnahmen von 2G und 3G

Die Impfquote im Bundesland liegt mit Stand vom Donnerstag bei 74,2 Prozent. Das heißt, rund ein Viertel der Saarländer:innen ist nicht vollständig gegen Sars-CoV-2 geimpft. Darunter sind nicht nur Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen oder sie komplett ablehnen. Auch können beispielsweise Kinder bis zwölf Jahren das Vakzin noch nicht erhalten. Ausgenommen von der 2G-, 2G+- und 3G-Regelung sind folgende Gruppen:

  • Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (mit aktuellem negativen Test)
  • Kinder bis sechs Jahre
  • Kita-Kinder über sechs und Schüler:innen bei regelmäßiger Teilnahme am Testangebot in der Einrichtung

Zahlen schnellen in die Höhe

Die Corona-Zahlen im Saarland sind zuletzt deutlich angestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreichte am heutigen Freitag ihren dritten Höchstwert in Folge.

Verwendete Quellen:
- Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 19.11.2021
- Impfdashboard des Robert-Koch-Instituts
- eigene Berichte