Corona-Tests, Mindestlohn, Paketpreise und mehr: Das ändert sich im Juli

Auch der Juli 2022 bringt im Saarland so einige Änderungen mit sich. An dieser Stelle gibt es die passende Übersicht dazu:
Was sich im Juli 2022 ändert, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst. Fotos: Pixabay
Was sich im Juli 2022 ändert, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst. Fotos: Pixabay

Corona

Aus der kostenlosen Corona-„Bürgertests“ für alle

Mit dem Juni endet das Angebot kostenloser Corona-Schnelltests für alle. Die „Bürgertests“ bleiben nur noch für bestimmte Risikogruppen kostenlos: Besucher:innen von Kliniken und Pflegeheimen, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft. Für alle anderen Personen werden – in der Regel – drei Euro aus der eigenen Tasche je Test fällig.

Freizeit

Grillverbot in Strandbädern am Bostalsee

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in den Strandbädern Bosen und Gonnesweiler am Bostalsee ein Grillverbot. Demnach werden die öffentlichen Grillstationen zum Julibeginn abgebaut. Die ausführliche Begründung zum Grill-Aus könnt ihr hier nachlesen.

Lohn und Rente

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Zum Julibeginn steigt der gesetzliche Mindestlohn. Bisher beträgt er 9,82 Euro je Stunde. Ab dem 1. Juli steigt er auf 10,45 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut sechs Prozent.

Renten werden deutlich erhöht

Diese Änderung betrifft rund 21 Millionen Menschen in Deutschland: Zum 1. Juli steigen die Renten. Im Westen macht das 5,35 Prozent Steigerung aus, im Osten 6,12 Prozent. Auch für Personen, die seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es Verbesserungen. Künftig erhalten Rentner:innen Zuschläge, die zwischen 2001 und 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen.

Keine Hartz-IV-Sanktionen

Arbeitssuchende müssen bis Mitte 2023 weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.

Haushalt

Verträge im Internet leichter kündigen

Künftig lassen sich im Internet abgeschlossene Verträge einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher:innen ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

EEG-Umlage fällt weg

Expert:innen erwarten durch den Wegfall der sogenannten EEG-Umlage zwar kein Sinken der Strompreise. Zumindest aber eine Dämpfung des starken Anstiegs. Im Juli fällt die Umlage weg, die Kund:innen über die Stromrechnung zahlen. Momentan beträgt sie noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Erklärung zur Grundsteuer

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss sie neu berechnet werden: Von Juli an bis spätestens Oktober müssen Millionen Grundstücks-, Haus und Wohnungsbesitzer:innen deshalb eine Art zweite Steuererklärung abgeben. Das erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform Elster. Zu den benötigten Daten gehören etwa Baujahr, Bodenrichtwert, Wohnfläche und Flurnummer. Allerdings könnten – je nach Bundesland – mal weniger, mal mehr Informationen gefragt sein. Die Länder wenden unterschiedliche Berechnungsmodelle an.

In der Regel geht es bei Eigentümer:innen von Wohnungen um einige Hundert Euro im Jahr. Im Falle von Besitzer:innen von Mietshäusern mitunter auch um Beträge im vierstelligen Bereich. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer:innen wahrscheinlich erst 2025. Der aus den Daten zu errechnende Grundsteuerwert stellt nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer dar. Außerdem können Gemeinden Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

Einkauf und Co.

Verschicken von Paketen wird teils teurer

Ab dem 1. Juli wird das Verschicken von Paketen per DHL teurer – zumindest zum Teil. Ab dann kostet ein Zwei-Kilogramm-Paket, dessen Marke online erhältlich ist, fortan 5,49 Euro. Das macht eine Verteuerung von 50 Cent aus. Gemischt ist das Bild hingegen bei Sendungen ins Ausland. Teilweise bleiben die Gebühren konstant. Teilweise verdoppeln sie sich nahezu, etwa bei schwereren Paketen in die USA.

Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte

Ab dem 1. Juli greift eine Ausweitung der Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte. Dann sind etwa auch Discounter und Supermärkte davon betroffen. Zumindest, wenn sie solche Geräte mehrmals im Jahr anbieten.

E-Zigaretten unterliegen Tabaksteuer

Vom 1. Juli an werden E-Zigaretten in die Tabaksteuer einbezogen. Das bedeutet: Die Preise der Inhaltsstoffe (sogenannte Liquids) dürften steigen.

Verbesserungen für Mobilfunkkunden

Verbesserungen für Mobilfunkkundinnen beziehungsweise Mobilfunkkunden bringt eine neue EU-Verordnung. Ab Juli sollen die betroffenen Personen im EU-Ausland dieselben Dienstleistungen nutzen können wie zu Hause (beispielsweise 5G). Voraussetzung: Im besuchten Mitgliedstaat müssen dieselben Technologien und Netze zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus sollen Roamingdienste automatisch unterbrochen werden, um so weitere Gebühren zu vermeiden, wenn durch den Verbrauch von Gesprächs- oder Datenvolumen zuvor festgelegte Obergrenzen erreicht wurden. Ebenso für Roaming außerhalb der EU soll das Ganze gelten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Recherche
– eigene Berichte