Karte zeigt: Kiffen ist ab Ostermontag hier legal – und hier nicht
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Cannabis wird legalisiert – Steinmeier muss Gesetz noch unterzeichnen
Kiffen wird in Deutschland voraussichtlich ab dem 1. April erlaubt sein. Nachdem das Gesetz Ende vergangener Woche den Bundesrat passiert hat, muss es nun von Frank-Walter Steinmeier geprüft und unterschrieben werden. Die Unionsfraktion im Bundestag hat den Bundespräsidenten zwar aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Dass der noch die Notbremse zieht, gilt aber als unwahrscheinlich. Bisher hat das Staatsoberhaupt laut Bundespräsidialamt nur in acht Fällen seine Unterschrift unter ein Gesetz verweigert.
Wo Kiffen verboten ist
Die Legalisierung von Cannabis ist damit nur noch eine Formsache. Ab Ostermontag wird der Konsum von Gras auch in der Öffentlichkeit erlaubt sein. Es gibt jedoch Orte, an denen das Kiffen verboten ist. So ist der Konsum an folgenden Stellen untersagt (als Sichtweite gelten laut Gesetz 100 Meter):
- in Schulen und deren Sichtweite,
- auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
- in Fußgängerzonen zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und
- innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen („Cannabis Social Clubs“) und in deren Sichtweite.
Bubatzkarte zeigt, wo man kiffen darf und wo nicht
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt das Projekt „Bubatzkarte“. Dort ist rot markiert, wo der Konsum verboten sein wird. In den nicht eingefärbten Gebieten darf legal gekifft werden. Wichtig: Das Angebot beruht auf den Daten der OpenStreetMap und kann daher unvollständig sein.
Viele Bereiche in Saarbrücken rot
Ein Blick auf Saarbrücken zeigt: Kiffer:innen müssen sich ihren Spot vorher gut überlegen. In der Innenstadt sind einige Flächen rot. Kein Wunder, denn gerade hier gibt es viele Kitas, Schulen und Spielplätze. Das Nauwieser Viertel, ein beliebtes Ausgehviertel in der Landeshauptstadt, ist fast komplett rot. Grün markiert sind dagegen weite Teile des Deutsch-Französischen Gartens und des Bürgerparks.
So sieht es in Trier aus
Auch in Trier müssen sich Konsument:innen ihren Platz sorgfältig suchen. In der Altstadt darf an vielen Orten kein Gras geraucht werden. Im südlichen Palastgarten oder den Grünanlagen auf dem Petrisberg ist es hingegen erlaubt. Besser sieht es für Kiffer:innen auf dem Land aus: Außerhalb der Ballungsräume gibt es einige grüne Bereiche.
Kiffen in der Nähe von Minderjährigen verboten
Im Privatbereich wird das Kiffen für alle Erwachsenen ab Montag grundsätzlich legal sein. Draußen wie drinnen gilt aber: In der Nähe von Minderjährigen darf man nicht an einem Joint ziehen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
– Bubatzkarte