Mogelpackungen: Das sind die 5 dreistesten Produkte des Jahres

Die Verbraucherzentrale Hamburg vergibt wieder den Preis für die "Mogelpackung des Jahres". Welche fünf Produkte nominiert sind und wie ihr abstimmen könnt:
Im Supermarkt lauern versteckte Preiserhöhungen. Foto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk
Im Supermarkt lauern versteckte Preiserhöhungen. Foto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk

Mogelpackung des Jahres wird wieder verliehen

Die Verbraucherzentrale Hamburg vergibt seit einigen Jahren den Schmähpreis „Mogelpackung des Jahres“, um auf das Problem der versteckten Preiserhöhungen aufmerksam zu machen. Dabei konzentrieren sich die Verbraucherschützer:innen auf besonders dreiste Fälle von Preiserhöhungen. Seit dem heutigen Donnerstagmorgen (4. Januar 2024) bis zum 22. Januar können Interessierte auf der Website der Verbraucherzentrale für einen der fünf nominierten Kandidaten abstimmen. Dieses Jahr im Rennen sind:

Yoghurt-Gums von Katjes

Die Packung der „Yoghurt-Gums“ von Katjes sieht genauso aus wie zuvor, enthält jedoch nur noch 175 Gramm statt 200 Gramm. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass dies zu einer versteckten Preiserhöhung von 14 Prozent führt und zusätzlich mehr Verpackungsmüll verursacht.

Gleiche Packung, weniger Inhalt, höherer Preis: Die „Yoghurt-Gums“ von Katjes. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez

Die „quasi gleichen“ Brotchips bietet Mondolez unter der „vermeintlich hochwertigen Marke Tuc ’neu‘ an“, so die Verbraucherzentrale. Das Problem: Der Inhalt ist geringer. Die Packung wurde unterm Strich 127 Prozent teurer.

Eine satte Preiserhöhung von 127 Prozent wird bei den Brotchips verbucht. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi

Obwohl die Tafel Marzipan-Schokolade größer aussieht, ist tatsächlich weniger enthalten. Der Hersteller spart am Marzipan, verkauft die Schokolade aber zu einem höheren Preis. Die Mogelpackung ist innerhalb kurzer Zeit um über 30 Prozent teurer geworden.

Die Verpackung der Schokolade wurde größer, ihr Inhalt aber nicht. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Listerine Total Care von Johnson & Johnson

Die Flasche ist genauso hoch wie zuvor, enthält jedoch weniger Inhalt. Wie das geht? Die Flasche ist einfach schmaler geworden. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass dies nicht leicht zu erkennen ist. Zusätzlich ist der Preis für die Mundspülung gestiegen. Die Verbraucherschützer sprechen von einer „doppelten Preiserhöhung“ von fast 34 Prozent.

Die schmalere Flasche sorgt für weniger Inhalt. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Oreo Stieleis von Froneri

Nicht nur die Anzahl der Stieleise in der Packung wurde reduziert, sondern auch die Größe der einzelnen Leckereien. Statt 440 Milliliter Eis pro Karton sind es nun nur noch 270 Milliliter. Der Verkaufspreis blieb jedoch unverändert, was zu einer versteckten Preiserhöhung von 63 Prozent führt.

In der Verpackung sind weniger Stieleise drin. Noch dazu sind die Leckereien geschrumpft. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

So viele Mogelpackungen wie nie zuvor veröffentlicht

Laut eigenen Angaben hat die Verbraucherzentrale Hamburg im vergangenen Jahr so viele Mogelpackungen wie noch nie veröffentlicht. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich von der Politik im Stich gelassen“, sagt Lebensmittelexperte Armin Valet. Hoffnung mache zwar ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das kürzlich veröffentlicht wurde. Demnach soll künftig auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen, wenn der Inhalt reduziert wird.

Verbraucherzentrale will Transparenz

Armin Valet geht das jedoch nicht weit genug. Er fordert, dass Produkte mit wenig Inhalt nicht mehr im Regal stehen dürfen und alle Verpackungen grundsätzlich randvoll befüllt werden müssen. Derzeit ist es in der Regel erlaubt, dass bis zu 30 Prozent Luft in der Packung enthalten ist, in manchen Fällen sogar noch mehr. Zudem sollten Verbraucher:innen leichter erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde, zum Beispiel durch eine Kennzeichnung.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg, 04.01.2024