Rassistischer Brandanschlag in Saarlouis: Kommissar sagt gegen mutmaßlichen Anstifter aus

Hat ein heute 54-Jähriger im Jahr 1991 einen Mann zu dem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis angestiftet? Im Prozess sagte am heutigen Montag (4. März 2024) ein leitender Ermittler aus:
Ein 55 Jahre alter Deutscher stand im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Jahr 1991 in Saarlouis wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch in 20 Fällen vor Gericht. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Ein 55 Jahre alter Deutscher stand im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Jahr 1991 in Saarlouis wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch in 20 Fällen vor Gericht. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

Leitender Kommissar sagt im zweiten Prozess um Brandanschlag in Saarlouis aus

Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor über 30 Jahren hat ein leitender Polizeikommissar in dem Fall als Zeuge ausgesagt. Im Laufe der Ermittlungen sei deutlich geworden, dass der Angeklagte damals eine wichtige Rolle in der Skinhead-Szene gespielt habe, sagte der Beamte am Montag (4. März 2024) vor dem Oberlandesgericht in Koblenz.

Angeklagter soll zur Tat angestiftet haben

Dem 54 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vorgeworfen. Der Deutsche soll laut Bundesanwaltschaft damals ein Anführer in der Skinhead-Szene in Saarlouis gewesen sein und am Abend vor dem Brand bei einer Unterhaltung über andere Anschläge gesagt haben: „Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.“ Ein damaliger Bekannter sei, so die Anklage, davon beeinflusst und bestärkt worden und habe später den Brand gelegt. Der damals 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana verbrannte und starb bei dem Anschlag.

52-jähriger mutmaßlicher Brandstifter wurde letztes Jahr verurteilt

Das Oberlandesgericht hatte im vergangenen Jahr einen 52 Jahre alten Deutschen für den Brandanschlag unter anderem wegen Mordes verurteilt. Er habe das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt, hieß es. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Angeklagter soll Bezugsperson der Verurteilten gewesen sein

Nach Angaben des Polizeikommissars soll der nun Angeklagte eine enge Bezugsperson des Verurteilten gewesen sein. Im Laufe der aktuellen Ermittlungen sei er unter anderem bei einem Treffen mit dem Verurteilten überwacht worden, sagte der Kommissar vor Gericht. Die Beamten hatten demnach auch die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Zu etwaigen Beweismitteln soll der Beamte in einem weiteren Prozesstermin befragt werden.

Anwalt: „Denkbar, dass er führende Person in Skinhead-Szene war“

Zur damaligen Rolle des 54 Jahre alten Angeklagten hatte sein Strafverteidiger, Wolfgang Stahl, zum Prozessauftakt am vergangenen Dienstag gesagt: „Das ist durchaus denkbar, dass er da eine führende Person in der damaligen rechten, rechtsextremistischen Skinhead-Szene war.“

Angeklagter bestreitet Vorwurf

Der Angeklagte bestreitet laut seiner Verteidigung den zentralen Vorwurf. „Mein Mandant hat es immer bestritten, dass er Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte gutheißt“, hatte sein Rechtsanwalt nach dem Prozessauftakt gesagt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird am (morgigen) Dienstag fortgesetzt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur