Tobias Hans: einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht bundesweit aussetzen
Tobias Hans in ARD-„Tagesthemen“
In den ARD-„Tagesthemen“ waren in der jüngsten Ausgabe vom gestrigen Dienstag (8. Februar 2022) abermals die Corona-Maßnahmen Thema. Am Abend ins Studio geschaltet: Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Dabei ging es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
„Wir brauchen bundeseinheitliche Anwendung“
Das Problem laut Tobias Hans: „Also erst einmal sehe ich nicht, dass es eine bundeseinheitliche Regelung gibt – und wir brauchen […] bundeseinheitliche Anwendung“. An dieser Stelle müsse der Bund nachbessern, „damit sichergestellt ist, dass wirklich in allen Bundesländern gleichermaßen diese einrichtungsbezogene Impfpflicht auch Anwendung findet.“ Nur dann sei dieses Gesetz „ein gutes Gesetz“. Nach Ansicht des Saar-Ministerpräsidenten sei es „derzeit ein schlechtes Gesetz“.
Hans für Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Weiter sagte der CDU-Politiker zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Der Vollzug sollte „bundesweit einheitlich ausgesetzt werden“. Doch warum zeigt Hans auf den Bund, wenn die Länder für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sind? Seiner Aussage nach habe der Bund „nicht abschließend und nicht ausreichend“ geregelt, „was passiert zum Beispiel mit Personen, die ungeimpft sind und dann eben aufgefordert werden, die Einrichtung nicht mehr zu betreten“. „Fallen sie in Arbeitslosengeld? Kommen sie in Sozialbezüge?“ Diese offenen Punkte würden zu „Schieflagen“ führen, so das Argument. „Das können wir einfach nicht hinnehmen“.
Hans befürwortet, wenn der Bund „die einrichtungsbezogene Impfpflicht nochmal in den Kontext der allgemeinen Impfpflicht stellt und ein gemeinsames Gesetz beschließt“. „Damit hier nicht unnötig auseinandergetrieben wird“.
Hintergrund
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen worden: Beschäftigte von Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, etwa Pflegeheime und Kliniken, müssen bis zum 15. März dieses Jahres nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind. Möglich ist auch ein Attest, das sich die jeweils beschäftigte Person nicht impfen lassen kann.
Verwendete Quellen:
– ARD-„Tagesthemen“ im Stream
– Deutsche Presse-Agentur