Vorsicht vor Metallspänen in Tiefkühlspinat: Jetzt noch mehr Produkte betroffen, auch im Saarland

Der Hersteller Ardo hatte Anfang März einen bestimmten Tiefkühlspinat wegen möglicher Metallspäne zurückgerufen. Die Produkte waren auch im Saarland im Verkauf. Jetzt meldet die Firma weitere betroffene Chargen. Diese gab es ebenso an der Saar zu kaufen, unter anderem bei zwei bekannten Namen.
Tiefkühlspinat wird derzeit zurückgerufen. Symbolfoto: Pixabay
Tiefkühlspinat wird derzeit zurückgerufen. Symbolfoto: Pixabay

Bundesweiter Rückruf von Rewe-Tiefkühlspinat Anfang März

Anfang März 2024 hatte der Tiefkühlkosthersteller Ardo über einen bundesweiten Rückruf von Tiefkühlspinat informiert. Aufgrund von möglichen Metallspänen in dem Gemüse. Zu dem Zeitpunkt hieß es, dass man eine Gesundheitsgefährdung nicht mit abschließender Sicherheit ausschließen könne. Zurückgerufen worden war „REWE Beste Wahl, Junger Spinat Gehackt“ in den 450-Gramm-Packungen.

Jetzt noch mehr Tiefkühlspinat-Produkte betroffen – Rückruf auch im Saarland

Mit Stand vom Freitag (15. März 2024) steht fest: Es sind weitere Chargen von dem Rückruf betroffen, auch von Netto und Edeka. Das geht aus dem Portal „lebensmittelwarnung.de“ hervor. Den Angaben zufolge geht es um eine Erweiterung der ursprünglichen Lebensmittelwarnung vom 2. März. Auch im Falle der jüngsten Warnung heißt es: „Dass sich in einzelnen Verpackungen“ Metallspäne befinden, könne der Hersteller nicht ausschließen. Konkret geht es um diese Produkte:

  • „REWE Beste Wahl, Junger Spinat gehackt 450 g, tiefgefroren“ (MHD: 12/2025 und 01/2026)

So sieht die Verpackung bei Rewe aus. Grafik: lebensmittelwarnung.de

  • „EDEKA Junger Spinat gehackt, 450 g, tiefgefroren“ (MHD: 12/2025)

So sieht die Verpackung bei Edeka aus. Grafik: lebensmittelwarnung.de

  • „Netto Marken-Discount Beste Ernte Junger Spinat gehackt, 450 g, tiefgefroren“ (MHD: 12/2025 und 01/2026)

So sieht die Verpackung bei Netto aus. Grafik: lebensmittelwarnung.de

Weitere Artikel mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht von dem Rückruf betroffen, hieß es.

Tiefkühlspinat wurde auch im Saarland verkauft

Wie ebenso aus den Angaben des Portals „lebensmittelwarnung.de“ hervorgeht, gab es die Produkte in mehreren Bundesländern zu kaufen, darunter im Saarland und bei den Nachbarn in Rheinland-Pfalz. Der Tiefkühlspinat sollte nicht verzehrt werden. Verbraucher:innen können die Packungen in die jeweiligen Märkte zurückbringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– lebensmittelwarnung.de