Alkoholverbot in Saarbrücken wird verlängert, Maskenpflicht bleibt bestehen

In Bereichen der Innenstadt von Saarbrücken gilt weiter die bestehende Maskenpflicht. Das Alkoholverbot wurde zudem um zwei Stunden verlängert. Darüber hinaus gelten zum Finale des Saarland-Pokals Sonderregeln.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist am Staden und um den St. Johanner Markt in Saarbrücken weiterhin ab dem frühen Abend untersagt. Nur an den Tischen der Außengastronomie darf dann noch Alkohol getrunken werden. Das Alkoholverbot gilt an allen Tagen zwischen 18:00 Uhr und 2:00 Uhr.

Alkoholverbot wegen Außengastronomie verlängert

„Wir verlängern das Alkoholverbot bis 2 Uhr, um Feiern am St. Johanner Markt nach Schließung der Außengastronomie vorzubeugen“, erklärt Verwaltungsdezernent Sascha Grimm. Bislang galt die Regel bis 24:00 Uhr. Die Kneipen und Restaurants dürfen aktuell jedoch bis 1:00 Uhr die Außenbereiche öffnen. Allerdings ist der Ausschank von Alkohol auch hier ab 22:00 Uhr untersagt.

Sonderregelung zum Finale des Saarlandpokals

Am Samstag (29. Mai 2021) ist der Alkoholkonsum rund um den St. Johanner Markt sogar schon ab 14:00 Uhr verboten. Der Grund ist das Saarlandpokalspiel des 1. FC Saarbrücken gegen den SV Elversberg. Es sei nicht auszuschließen, „dass sich vermehrt Fußballinteressierte außerhalb der begrenzten Außenbestuhlungsflächen am Markt versammeln.“ Mit dem vorgezogenen Verbot wolle man den Besucher:innen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt gewährleisten und spontane Ansammlungen verhindern.

Hier gilt das Alkoholverbot

Die Regelung gilt jeweils in Bereichen rund um den Staden und den St. Johanner Markt. Im Einzelnen sind folgende Bereiche betroffen:

Staden und Umgebung:
– Uferbereich und Grünanlagen einschließloch der Wege- und Mauerfläche entlang der Saar (am Staden und Willi-Graf-Ufer) beginnend Höhe Restaurant Undine bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade.
– Uferseitig verlaufende Bürgersteigflächen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage im Bereich der Straße „Am Staden“ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerfahrt“
– Tbilisser Platz einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin

St. Johanner Markt und Umgebung:
– St. Johanner Markt bis zur Grenze 18/20
– Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
– Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben‟



Maskenpflicht wird unverändert fortgeführt

Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin in Fußgängerbereichen der Innenstadt. Ausgenommen sind feste Sitzplätze im Bereich der Außengastronomie und Kinder unter 6 Jahren. Zwischen 11:00 Uhr und 24:00 Uhr muss sonst in diesen Bereichen weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden:

Bahnhofstraße, einschließlich der durch Lichtzeichenanlage gekennzeichneten Fußgängerüberwege (Viktoriastraße, Dudweilerstraße und Betzenstraße)
– Reichstraße bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie) bzw. bis zur Saarbahn-Haltestelle Hauptbahnhof
St. Johanner Markt bis zur Grenze 18/20
– Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
– Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben‟

Plakate und Dauer der Regeln

In den entsprechenden Bereichen hat die Stadt Saarbrücken Plakate angebracht, die auf das Alkoholverbot und die Maskenpflicht hinweisen. Die Verfügungen gelten bis einschließlich Montag, den 7. Juni 2021.

Verwendete Quellen:
– Landeshauptstadt Saarbrücken