Ausgangsbeschränkung im Saarland beschlossen

Vor wenigen Augenblicken haben Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass es auch im Saarland zu Ausgangsbeschränkungen kommen wird.
Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild
Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild
Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild
Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild

Ausgangsbeschränkungen im Saarland

Nun ist es offiziell: Auch im Saarland kommt es aufgrund der aktuellen Coronakrise zu Ausgangsbeschränkungen. Eine entsprechende Regelung wurde am heutigen Freitagnachmittag (20. März 2020) im Rahmen einer Allgemeinverfügung beschlossen. Darüber informieren Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger aktuell in einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei des Saarlandes.

Ausgangsbeschränkung auf 14 Tage befristet

Die Ausgangsbeschränkung im Saarland gilt ab dem morgigen Samstag (20. März 2020) ab 00.00 Uhr (also mit Ablauf des heutigen Freitags) und ist vorerst auf 14 Tage beschränkt.

Mit der einschneidenden Maßnahme reagiert das Saarland auf immer weiter steigende Infektionszahlen der aktuellen Corona-Pandemie. Die Maßnahme erfolge vor allem auch, weil immer noch zu viele Menschen sorglos agieren und sich nicht an bestehende Auflagen halten, wonach Zusammenkünfte in Gruppen untersagt sind.

Ausgangsbeschränkung im Saarland

Im Gegensatz zu einer Ausgangssperre wie in Frankreich hat sich das Saarland zu Ausgangsbeschränkungen entschieden. Dabei handelt es sich um eine weniger drastische Maßnahme – die aber dennoch weitreichende Folgen mit sich bringt. Und zwar unter anderem:

– Verlassen der eigenen Wohnung nur noch mit triftigem Grund erlaubt (unter anderem Arbeit, Einkäufe, Arzt, Apotheke, Versorgungsgänge sowie Hilfe für andere Personen)
– Sport und Bewegung nur alleine, mit den Personen aus dem selben Haushalt oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
– Weitere Geschäfte müssen schließen (beispielsweise Friseure und Kosmetiker)
– Restaurants schließen für Gäste (nur Mitnahme-Service oder Lieferungen erlaubt)
– Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin geöffnet
– Baumärkte dürfen nur noch unter strengen Auflagen geöffnet bleiben.

Hans kündigt Sanktionen für Verstöße an

Wer sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen nicht halte, müsse laut Ministerpräsident Tobias Hans mit Sanktionen rechnen. Man werde nun kontrollieren, ob Personen das Haus mit triftigem Grund verlassen. Sollte das nicht der Fall sein, werden empfindliche Strafen folgen. Geldstrafen können laut Angaben von Tobias Hans mit einer Geldstrafe bis zu maximal 25.000 Euro bestraft werden.

Rehlinger: „Schwerste Entscheidung, die ich je treffen musste“

Genau wie Tobias Hans hält die Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger die Ausgangsbeschränkungen im Saarland für „absolut notwendig“. Sie bezeichnete diesen Schritt als „die schwerste Entscheidung“, die sie „je treffen musste“. Aber der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei unumgänglich, da alle vorherigen Appelle an die Bevölkerung gescheitert seien.

Weitere Informationen folgen schnellstmöglich!

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz der saarländischen Landesregierung vom 20.03.2020