Grenzen zu Frankreich und Luxemburg: Kleine Übergänge werden geschlossen

Ab dem heutigen Freitag (20.03.2020) kann die Grenze nach Frankreich und Luxemburg nur noch an bestimmten Orten überschritten werden. So soll die Verbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt werden.
Über hundert Fahrer wurden an den Grenzen zum Saarland bereits abgewiesen. Kleinere Übergänge werden blockiert. Foto: BeckerBredel
Über hundert Fahrer wurden an den Grenzen zum Saarland bereits abgewiesen. Kleinere Übergänge werden blockiert. Foto: BeckerBredel
Über hundert Fahrer wurden an den Grenzen zum Saarland bereits abgewiesen. Kleinere Übergänge werden blockiert. Foto: BeckerBredel
Über hundert Fahrer wurden an den Grenzen zum Saarland bereits abgewiesen. Kleinere Übergänge werden blockiert. Foto: BeckerBredel

Nach und nach sollen vor allem kleinere Übergänge mit physischem Barrieren geschlossen werden. Das teilten Sprecher der Bundespolizei in Bexbach mit. Voran ging eine Ankündigung des Bundesinnenministeriums am gestrigen Donnerstag.

Diese Grenzen können weiterhin passiert werden

Im Saarland sollen der Grenzübergang zu Luxemburg an der A8 Perl-Schengen weiter offen bleiben. Außerdem kann die Grenze an der B419 Perl-Schengen überschritten werden. Der Einreiseverkehr nach Frankreich ist an der Goldenen Bremm in Saarbrücken, an der A6 und der Metzer Straße, weiter möglich. Außerdem bleibt der Grenzübergang an der B423 Habkirchen-Frauenberg und Überherrn-Creutzwald offen.

30 Übergänge nach Frankreich gesperrt

Rund 30 Übergänge nach Frankreich werden dagegen geschlossen. In Großrosseln sollen bereit heute Vormittag erste Poller aufgestellt werden, so ein Sprecher der Bundespolizei gegenüber dpa. Da der grenzüberschreitende Zugverkehr am Freitag eingestellt wurde, seien Kontrollen am Hauptbahnhof dagegen nicht mehr nötig.

Einreiseverkehr an den Grenzen zum Saarland kontrolliert

Seit Montag wird der Einreiseverkehr an den Grenzen kontrolliert. Die Maßnahme soll dazu beitragen die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nur noch Deutsche oder Ausländer mit Wohnort und Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, sowie Berufspendler und Lastwagenfahrer, die wichtige Güter ins Land bringe, dürfen einreisen. Auch EU-Bürger, die auf dem Weg in ihre Heimat Deutschland durchqueren müssen, können über die Grenze.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur