Handy-Blitzer in Trier getestet: die Kameras sollen landesweit zum Einsatz kommen

Ein neues Polizeigesetz soll für mehr Sicherheit sorgen. Der Entwurf sieht unter anderem mehr Überwachung im Straßenverkehr durch Handy-Blitzer vor. Die Testphase in Trier war ziemlich erfolgreich. Auch sieht das neue Gesetz vor, Bodycams in Wohnräumen einschalten zu dürfen. Mehr zu den geplanten Neuerungen:
So sehen "Handy-Blitzer" des Typs "Monocam" aus. Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel
So sehen "Handy-Blitzer" des Typs "Monocam" aus. Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel

Ablenkung im Straßenverkehr, vor allem durch die Handynutzung während der Fahrt, nimmt immer weiter zu. Um Verkehrsünder:innen dabei zu erwischen, wurde ein neues System aus den Niederlanden in Trier getestet. Im Sommer 2022 hatte die Trierer Polizei Trier den „Handy-Blitzer“ – bekannt als „Monocam“ – an der A602 bei Kenn eingesetzt.

Polizei testet drei Monate lang Handy-Blitzer auf A602

Innerhalb der dreimonatigen Testphase wurden an 46 Tagen Kontrollen durchgeführt. Wie viele Personen mit Handy am Steuer in diesem Zeitraum erwischt wurden, war nach einer Anfrage des Bitburger Landtagsabgeordneten Joachim Streit (Freie Wähler) bekannt gegeben worden. Bereits nach einer Woche im Einsatz wurden knapp 40 Personen mit Handy am Steuer erwischt. Während der Testphase von drei Monaten seien insgesamt 327 Fahrerinnen und Fahrer erfasst worden.

Handy-Blitzer soll im neuen Jahr landesweit zum Einsatz kommen

Derzeit soll die rechtliche Grundlage für den dauerhaften Einsatz im gesamten Bundesland geschaffen werden. Innenminister Michael Ebling (SPD) hat den Regierungsentwurf am 6. Februar 2024 vorgestellt. Das neue Polizeigesetz hat die „Vision Zero“ als Ziel. Ebling erklärt dazu: „Wir haben uns die Vision Zero zum Ziel gesteckt, also die Unfalltoten im Straßenverkehr möglichst auf null zu reduzieren. Deshalb müssen wir auch die Ursachen für schwere Verkehrsunfälle eindämmen. Die Monocam hat sich dabei als wichtiges Mittel herausgestellt“, hob der Minister hervor.

Wenn der Landtag dem neuen Gesetz zustimmt, kann die Monocam im kommenden Jahr von allen Polizeipräsidien genutzt werden.

Wie funktioniert der Handy-Blitzer?

Die aus den Niederlanden stammende Kamera beobachtet den Verkehrsfluss aus erhöhter Position. Dabei erfasst das System Mobiltelefone im Bereich der Fahrer:innen und die entsprechende Handhaltung. Wenn diese beiden Kriterien erfüllt sind, löst die Kamera aus. Danach hatten speziell geschulte Polizeibeamt:innen den festgestellten Verstoß bewertet.

Neues Polizeigesetz soll Bodycam-Aufnahmen in Wohnungen erlauben

Das neue Polizeigesetz soll Polizeikräften außerdem erlauben, Bodycams auch in Wohnungen nutzen zu dürfen. Bislang ist der Einsatz lediglich in der Öffentlichkeit erlaubt. „Wir wollen Polizeibeamtinnen und -beamten in Situationen zu schützen, in denen Personen unter besonderem Stress stehen oder aggressiv reagieren“, so Ebling.

Auch neu: Einsatz von Fußfesseln soll erhöht werden

Mit dem neuen Gesetz soll der Einsatz von Fußfesseln erhöht und erleichtert werden. Personen, von denen eine besonders hohe Gefahr für das Begehen einer Straftat ausgeht, soll künftig eine elektronische Fußfessel angelegt werden können – notfalls auch mit unmittelbarem Zwang. „Die Fußfessel kommt bei besonders gefährlichen Personen in Betracht, die entweder noch nicht straffällig geworden sind, oder die nach Verbüßung einer Strafe noch immer akut gefährlich erscheinen“, sagte Ebling. Das betreffe insbesondere Fälle der häuslichen Gewalt, in denen eine Wohnungsverweisung oder ein Näherungsverbot nicht zum Erfolg geführt hätten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Innenministerium RLP
– eigene Berichte