Saarbrücken ändert Alkoholverbot: Nauwieser Viertel nun betroffen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihr bestehendes Alkoholverbot räumlich angepasst. Während das Verbot im Bereich um den Staden aufgehoben wird, gilt es nun im Nauwieser Viertel. Das teilte die Pressestelle der Stadt am heutigen Dienstag (8. Juni 2021) mit.

Seit der Wiedereinführung des Saarland-Modells gilt in der Landeshauptstadt Saarbrücken wieder an bestimmten Plätzen eine Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot. Letzteres hat die Stadt nun allerdings „aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Tage räumlich etwas angepasst“, wie es in einer Mitteilung vom heutigen Dienstag heißt.

Kein Alkoholverbot mehr am Staden

Räumlich angepasst meint in diesem Fall, dass das Alkoholverbot am Staden und Umgebung aufgehoben wird, während es hingegen von nun an im Nauwieser Viertel gilt. Laut Angaben der Stadt sei das darauf zurückzuführen, dass es im Bereich des Nauwieser Viertels zu größeren Gruppenbildungen und Gelagen gekommen sei, während sich die Situation am Staden aufgrund seiner Weitläufigkeit als weniger kritisch gestaltet habe.

„Wir werden auch weiterhin die Entwicklung in der Stadt genau beobachten und auch in Zukunft gegebenenfalls die Regeln anpassen“, erklärte ein Sprecher der Stadt auf SOL.DE-Anfrage. Streifen des Ordnungsamts seien täglich mit bis zu 14 Teams unterwegs, um die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu kontrollieren und die Lage fortwährend zu beurteilen.

Hier gilt das Alkoholverbot in Saarbrücken

Um öffentliche Feiern zu verhindern, ist der Konsum von alkoholischen Getränken fortan auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie an allen Tagen in der Zeit von 18.00 bis 2.00 Uhr untersagt:

Nauwieser Viertel
– Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße
– Cecilienstraße Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße
– Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße
– Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße
– Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße
– Nauwieser Platz
– Max-Ophüls-Platz

St. Johanner Markt und Umgebung
– St. Johanner Markt bis zur Obertorstraße
– Bahnhofstraße ab Kreuzung Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
– Kath.-Kirch-Straße
– Türkenstraße
– Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben‟
– Kappenstraße
– Kaltenbachstraße
– Herbergsgasse
– Rathausplatz
– Gustav-Regler-Platz
– Fläche um die Johanneskirche einschließlich der dazugehörigen Mauerflächen inklusive des gesamten Haltestellenbereichs, begrenzt durch die Cecilienstraße, Johannisstraße und Stephanstraße

Alkoholausschank in Außengastronomie bis 22.00 Uhr erlaubt

Kneipen und Restaurants dürfen weiterhin bis 22.00 Uhr Alkohol ausschenken. Konsumiert werden dürfen die alkoholischen Getränke dann allerdings nur an den entsprechenden Tischen der Außengastronomie.

Saarbrücken verlängert Maskenpflicht

Neben dem Alkoholverbot hat die Landeshauptstadt auch die bestehende Maskenpflicht verlängert. In folgenden Fußgängerbereichen besteht an allen Tagen in der Zeit von 11.00 bis 24.00 Uhr weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes:

– Bahnhofstraße, einschließlich der durch Lichtzeichenanlage gekennzeichneten Fußgängerüberwege (Viktoriastraße, Dudweilerstraße und Betzenstraße)
– Reichstraße bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie) bzw. bis zur Saarbahn-Haltestelle Hauptbahnhof
– St. Johanner Markt bis zur Gebäudegrenze Hausnummer 18/20
– Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
– Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben‟


Die Maskenpflicht gilt außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.

Plakate weisen auf Regeln hin

Das Alkoholverbot und die Maskenpflicht in Saarbrücken gelten laut Angaben der Landeshauptstadt zunächst bis einschließlich 21. Juni 2021. Plakate in den entsprechenden Bereichen sollen in dieser Zeit auf die entsprechenden Regeln hinweisen.

Verwendete Quellen:
– Angaben der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.06.2021