Alkoholverbot in Bitburg: An diesen Plätzen ist der Konsum offiziell verboten

Mit einer Allgemeinverfügung verhängt die Stadt Bitburg ein Alkoholverbot für bestimmte Plätze. Dort habe der Konsum Überhand genommen. Das Verbot tritt am kommenden Mittwoch (27. März 2024) in Kraft.
Die Stadt Bitburg verbietet den Konsum von Alkohol auf bestimmten Plätzen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Die Stadt Bitburg verbietet den Konsum von Alkohol auf bestimmten Plätzen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
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Alkoholverbot für Omnibusbahnhof und Waisenhauspark in Bitburg

In Bitburg tritt erneut ein Alkoholverbot in Kraft. Die Stadt verbietet mit einer Allgemeinverfügung den Konsum von Alkohol im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) sowie im Waisenhauspark. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch (27. März 2024) in Kraft.

Stadt erklärt Entscheidung

Einer Mitteilung der Stadtverwaltung zufolge seien die Bereiche auf dem ZOB und im Waisenhauspark zu Treffpunkten unterschiedlicher Gruppen, insbesondere aber von Jugendlichen und Obdachlosen. Bei Treffen dieser Gruppe stehe der Alkoholkonsum im Vordergrund – und das wolle man unterbinden.

Der meist übermäßige Alkoholkonsum führe dazu, dass die Hemmschwelle bei den beteiligten Personen stark sinke. Die Folge seien Vandalismus und Behinderungen. Beispielsweise landen Glasflaschen auf den Gehwegen oder Grünflüchen, Notdurft werde in aller Öffentlichkeit verrichtet und Anwohner:innen würden gestört. Dazu komme die damit einhergehende Vermüllung der Plätze. „Die Reinigung der Anlagen und die Entsorgung des anfallenden Mülls müssen dann auf Kosten der Allgemeinheit durch den städtischen Bauhof vorgenommen werden“, erklärt die Bitburger Stadtverwaltung weiter.

Alkoholverbot galt bis November: Zustände haben sich seitdem verschlechtert

Schon 2019 hatte die Stadt Bitburg die Verfügung eines Alkoholverbotes in den beiden Bereichen veranlasst. Das führte den Angaben zufolge zwar zu einer deutlichen Besserung, das änderte sich nach Ablauf der Verfügung aber wieder.

Das ist ab jetzt verboten

Im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) sowie im Waisenhauspark ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Das Verbot gilt bis 31. März 2025, täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Weiterhin ist es dort verboten, Getränke aus Glasflaschen und Gläsern zu konsumieren. Das Verbot ist zeitlich nicht begrenzt.

Was droht bei Missachtung?

Wer das Verbot missachtet, erhält zunächst die Aufforderung, die mitgeführten alkoholischen Getränke, Flaschen und Gläser zu entsorgen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung werden ein Platzverweis oder/und ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro angedroht.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Stadtverwaltung Bitburg