Saarbrücken führt Maskenpflicht in Innenstadt ein und erlässt Alkoholverbot

In Saarbrücken gilt ab dem morgigen Samstag (22. Mai 2021) wieder eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich sowie ein temporäres Alkoholverbot an bestimmten Plätzen. Darüber informierte die Pressestelle der Landeshauptstadt am heutigen Freitag.

Am morgigen Samstag (22. Mai 2021) kehrt auch der Regionalverband Saarbrücken zum sogenannten Saarland-Modell zurück. Da die Landeshauptstadt Saarbrücken vor diesem Hintergrund mit einem sehr hohen Besucheraufkommen rechnet, gilt ab morgen wieder eine Maskenpflicht in der Innenstadt.

Maskenpflicht in Saarbrücken

Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt laut Angaben der Landeshauptstadt ab dem 22. Mai in folgenden Fußgängerbereichen:
– Bahnhofstraße, einschließlich der durch Lichtzeichenanlage gekennzeichneten Fußgängerüberwege (Viktoriastraße, Dudweilerstraße und Betzenstraße)
– Reichstraße bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie) bzw. bis zur – Saarbahn-Haltestelle Hauptbahnhof
– St. Johanner Markt bis zur Grenze 18/20
– Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
– Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben“

Die Stadt Saarbrücken hat extra Karten erstellt, um zu veranschaulichen, wo man eine Maske tragen muss:


Alkoholverbot am Staden und um den St. Johanner Markt

Neben der Maskenpflicht führt die Landeshauptstadt Saarbrücken auch wieder ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen ein. So ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf den folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen an allen Tagen in der Zeit von 18.00 bis 24.00 Uhr untersagt:

Staden und Umgebung:

– Uferbereich und Anlagen entlang der Saar (am Staden und Willi-Graf-Ufer) beginnend Höhe Restaurant Undine bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade. Der Regelungsbereich erfasst die Grünanlagen einschließlich der dazugehörigen Wege- und Mauerflächen. Im Bereich der Straße „Am Staden“ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerfahrt‟ gilt das Verbot zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigflächen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin.
– Tblisser Platz einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin

St. Johanner Markt und Umgebung:

– St. Johanner Markt bis zur Grenze 18/20
– Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
– Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben“

Auch für die Bereiche, in denen ein Alkoholverbot besteht, hat die Landeshauptstadt Karten erstellt:



Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 21.05.2021