Saar-Staatsanwaltschaft muss viele Verfahren prüfen, weil Cannabis jetzt erlaubt ist

Menschen im Gefängnis dürfen früher raus, Urteile müssen geprüft werden: Die Folgen, weil Cannabis jetzt erlaubt ist, sind groß. Die Prüfungen im Saarland laufen - und es wird noch eine Weile dauern.
Der Prozess bleibt ohne Urteil. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa
Der Prozess bleibt ohne Urteil. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa

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Originaltext und -zitate im Originalbeitrag: Wegen Cannabis-Legalisierung: Saar-Staatsanwaltschaft muss Tausende Verfahren prüfen

Die Saar-Staatsanwaltschaft hat viel zu tun, weil Cannabis jetzt erlaubt ist

Ein Erwachsener durfte im Saarland früher aus dem Gefängnis gehen. Das liegt an dem neuen Gesetz, das seit dem 1. April gilt. Dieses Gesetz erlaubt den Besitz von Cannabis. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das gesagt (Stand 4. April 2024). Strafen für bestimmte Dinge mit Cannabis sind seit dem Monatsanfang nicht mehr strafbar oder kosten kein Bußgeld mehr.

Zwei weitere Erwachsene dürfen wahrscheinlich Mitte April aus dem Gefängnis gehen. Ihre Strafe wird kürzer, weil das neue Gesetz gilt. Es gibt auch einige Erwachsene, die keine Strafe mehr für Cannabis bekommen. Aber sie müssen im Gefängnis bleiben, weil sie noch andere Strafen haben.

Tausende Verfahren müssen geprüft werden

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken muss alle etwa 21.000 laufenden Verfahren prüfen. Das ist so, weil man mit dem Computer nicht sicher sagen kann, ob jemand wegen Cannabis verurteilt wurde.

Es gibt auch mehr als 2.700 Verfahren, die genauer geprüft werden. Bei diesen Verfahren könnte das neue Gesetz gelten. Diese Prüfung ist fast fertig. Es gibt auch noch etwa 1.300 Verfahren, bei denen die Gesamtstrafe neu berechnet werden muss. Das ist so, weil Dinge mit Cannabis jetzt nicht mehr strafbar sind. Diese Prüfung ist noch nicht fertig.

Bis jetzt wurden etwa 700 Verfahren gefunden, bei denen das neue Gesetz gilt. Diese Verfahren müssen nochmal bearbeitet werden. Bei etwas mehr als 300 Verfahren muss das Gericht die Strafe neu festlegen.

Die Staatsanwaltschaft hat viel Arbeit

Die Staatsanwaltschaft sagt, dass sie viel Arbeit hat. Sie prüft schon seit vier Monaten, ob Strafen, die noch nicht vollzogen wurden, unter das neue Gesetz fallen. Eine Staatsanwältin hat schon dreieinhalb Monate lang nur die mehr als 2.700 Verfahren geprüft.

Andere Prüfungen machen Sachbearbeiter und Servicekräfte. Sie machen das während ihrer normalen Arbeit und mit Hilfe von Rechtsreferendaren. Es gibt auch viel Planung und Organisation. Dabei helfen zum Beispiel Leute, die sich mit Computern auskennen.

Wann die Arbeit fertig ist, ist noch nicht klar

Jetzt muss die Nacharbeit für die etwa 700 Verfahren gemacht werden, bei denen das neue Gesetz gilt. Vor allem müssen die Gerichte die Gesamtstrafen neu festlegen. In mehr als 300 Verfahren wird eine neue Strafe vom Gericht festgelegt müssen, wurde gesagt.

Es ist noch nicht klar, wann alle Arbeiten fertig sein werden. Das kann man jetzt noch nicht genau sagen, hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gesagt.

Quelle:
– Deutsche Presse-Agentur