Corona-Regeln an Schulen in Rheinland-Pfalz

Mit dem heutigen Freitag, 04.03.2022, treten die nächsten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Für Kinder und Jugendliche an rheinland-pfälzischen Schulen ändern sich die Regelungen ebenfalls:
Auch an den Schulen wird stufenweise gelockert. In den Kitas bleiben die Regelungen unverändert. Symbolbild: Unsplash
Auch an den Schulen wird stufenweise gelockert. In den Kitas bleiben die Regelungen unverändert. Symbolbild: Unsplash

Ab Freitag, 04.03.2022, gibt es weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Mehr dazu: „Zweite Stufe der Lockerungen – 3G statt 2G-Plus, Öffnung von Clubs und weniger Masken“

Schulen aus Corona-Betrieb herausführen

Die Entwicklung der Infektionslage erlaube es die Schulen Schulen in Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen aus dem Corona-Betrieb herauszuführen, sagt Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Nach langer Zeit ist „endlich mehr normaler Schulalltag möglich“.

Corona-Regeln an Schulen

„Wir haben im Anschluss an die Winterferien sehr bewusst unsere konsequenten Regeln zur Maskenpflicht und zum Testen für zwei Wochen beibehalten.“, erklärt Hubig. Bis 11. März 2022 bleiben die bestehenden Regelungen unverändert. Dann wird stufenweise am 14. und 21. März gelockert.

„Mit diesen Maßnahmen schaffen wir zunächst einmal Planungssicherheit bis zu den Osterferien, die am 13. April beginnen“, kündigte Hubig an. Über weitere mögliche Lockerungen werden die Schulen dann rechtzeitig informiert.

Ab 14. März

  • Zwei anlasslose Tests pro Woche
  • nach Infektionsfällen bleibt es bei der bisherigen Regelung von Tests an fünf aufeinander folgenden Tagen
  • In Grundschulen und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Die Organisation der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen erfolgt im Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt.
  • Eine blockweise Sitzordnung bei durchmischten Gruppen in der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen ist nicht mehr zwingend vorzusehen. Dies gilt auch für die Angebote der Betreuenden Grundschule.
  • An allen Schulen entfallen die Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht. Es wird weiterhin empfohlen, den Sportunterricht im Freien vorzuziehen.

Ab 21. März

  • In den weiterführenden Schulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Die Organisation der Ganztagsschule an allen Schulen erfolgt im Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt und die Vorgabe zur blockweisen Sitzordnung bei durchmischten Gruppen ist nicht mehr zwingend vorzusehen.

Regeln in Kitas bleiben unverändert

In den Kitas bleibt es bis auf Weiteres bei den bisher geltenden Regelungen. „Wir beobachten auch die Situation dort sehr genau“, sagte Hubig. „Unsere Kitas sind uns sehr wichtig und wir wissen, dass dort ebenso wie in den Schulen hervorragende Arbeit unter den schwierigen Pandemie-Bedingungen geleistet wird. Wir werden auch für die Kleinsten weiter Regelungen finden, die das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschatz angemessen gegeneinander abwägen.“

Mitteilung Ministerium für Bildung (03.03.2022)