Corona-Regeln in RLP: Absonderungsregeln, Quarantäne und weiterhin 2G

Ab heute, 31.01.2022, gelten in Rheinland-Pfalz in einigen Bereichen veränderte Corona-Regeln. Die Übersicht zeigt, was ab heute gilt:
Symbolbild: Unsplash
Symbolbild: Unsplash

Absonderungsregeln in Kitas

  • Im Fall einer Infektion in der Kita ist es weiterhin notwendig, auch unmittelbare Kontaktpersonen zunächst abzusondern. Um auch dem Betreuungsbedarf vieler Eltern gerecht zu werden, ist es Eltern bei Vorlage eines negativen PoC-Testergebnisses ihres Kindes möglich, ihr Kind am folgenden Tag wieder in die Kita zu bringen.
  • Wenn es die Infektionslage erforderlich macht oder als zusätzliche Schutzmaßnahme gewünscht wird, können die Kitas auch nach eigenem Ermessen feste Kohorten bilden. Das Testangebot wird ausgeweitet. Bereits jetzt kooperieren viele Kindertagesstätten mit Testzentren bzw. mit mobilen Testteams.

Absonderungsregeln in Schulen

  • Rheinland-Pfalz weitet die Corona-Tests an Schulen weiter aus – diese sind verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler ohne eine Immunisierung.
  • Die Absonderung auf die infizierte Schülerin oder den Schüler wird beschränkt. Die gesamte Lerngruppe testet sich an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen. Die Selbstisolation kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden.
  • Die Testfrequenz wird von derzeit zwei Testungen auf drei Testungen pro Woche erhöht – mindestens bis zu den Winterferien.
  • Die geltenden Hygieneregeln gelten weiterhin uneingeschränkt.

Quarantäneregelung in RLP

  • Keine Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen und diesen gleichgestellten Personen (genesen oder vollständig geimpft innerhalb von 3 Monaten nach Genesung und Zweitimpfung)
  • 7 Tage Quarantäne mit negativem Bürgertest für ungeimpfte nicht geboosterte Kontaktpersonen und alle Infizierte.
  • 10 Tage Quarantäne ohne Test für ungeimpfte/ nicht geboosterte Kontaktpersonen und alle Infizierte.

Weitere Maßnahmen

  • PCR Tests vorrangig für vulnerable Gruppen und Pflegepersonal
  • 2G-Plus in Gastronomie und Veranstaltungen
  • 2G im Einzelhandel (weiterhin mit Ausnahme für Betriebe oder Einrichtungen des täglichen Bedarfs)
  • 3G im ÖPNV und Arbeitsplatz
  • FFP2 Maske dringend empfohlen (keine Pflicht)

Pflicht zur Kontakterfassung entfällt in vielen Bereichen

Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2G-Plus-Regelungen wird mit der neuen Verordnung ab Montag grundsätzlich auf die Kontakterfassung verzichtet. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger z.B. aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enge Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht.

Die Kontaktnachverfolgung wird daher priorisiert in den Bereichen stattfinden, in denen Kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Die Pflicht zur Kontakterfassung gilt somit ab sofort nur noch für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen entfällt das Kriterium der Überregionalität. Sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1.000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungsorten mit fester Bestuhlung) bzw. 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden.

Lesen Sie hierzu auch: