Grüner Pfeil an Ampel ist wohl nicht allen Fahrern bekannt
Verkehrsregelung auf B 41 sorgt wohl für Fragezeichen
Im Stadtgebiet von Idar-Oberstein kommt es auf der Bundesstraße 41 derzeit zu Bauarbeiten. Deshalb wurde für den Verkehr aus Richtung Kirn erneut eine Umleitungsstrecke von der John-F.-Kennedy-Straße über die „alte B41“ nach Idar-Oberstein eingerichtet. Damit der Verkehr vor allem in Zeiten des Berufsverkehr nicht zu sehr ins Stocken gerät, wurde im Zuge der Bauarbeiten an der Ampel im Kreuzungsbereich der B 41/Hauptstraße ein Grünpfeil angebracht. Dieses kleine Schild sorgt anscheinend bei einigen Personen für Fragezeichen.
Grüner Pfeil: Auch bei Rot fahren erlaubt…
„Da nun wiederholt festgestellt wurde, dass einigen Verkehrsteilnehmern die Regelungen in Zusammenhang mit dem Grünpfeil nicht bekannt sind, möchten wir als Polizeiinspektion Idar-Oberstein gerne aufklären“, erläutern die Beamt:innen in ihrer kürzlich veröffentlichten Meldung.
… aber kurzer Halt muss trotzdem sein
Der Grünpfeil ist eine Ergänzung an Ampel, welche die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Der Pfeil erlaubt allen Fahrzeugen das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel, wenn zuvor an der Haltelinie angehalten und eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen ist. Mit Anhalten ist gemeint, dass das Fahrzeug bis zum Stillstand an der Haltelinie abgebremst werden muss.
Polizei will häufiger kontrollieren
In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass viele ohne anzuhalten über die Haltelinie drüberfahren oder sogar andere Verkehrsteilnehmer:innen, welche sich ordnungsgemäß verhalten mittels Hupe auffordern, sich schneller zu entfernen. Die Polizeiinspektion Idar-Oberstein wird aufgrund des bereits festgestellten Fehlverhaltens in Kombination mit vorliegenden Bürgerbeschwerden verstärkt Kontrollen im Bereich der Ampel/B41 durchführen.
Diese Strafe droht
Wer sich an einer Ampel mit grünem Pfeil nicht korrekt verhält, wird nach Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt. Sollte zusätzlich eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, steigt das Bußgeld auf 150 Euro an.
Mitteilung Polizeiinspektion Idar-Oberstein (08.03.2023)