Neues Verkehrsschild erleichtert Abbiegen aus Olewiger Straße: Was jetzt gilt
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Diese Regeln sollten beachtet werden:
Dank des grünen Pfeils ist das Abbiegen an dieser Ampel nach rechts in die Ostallee jetzt auch bei Rot erlaubt. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten:
- Vor dem Rechtsabbiegen müssen die Fahrzeuge an der Haltelinie stoppen, so wie bei einem Stopp-Schild.
- Abbiegen mit „Grünpfeil“ ist nur erlaubt, wenn es die Verkehrslage zulässt. Notfalls ist ein weiterer Halt an der Sichtlinie nötig.
- Der Grüne Pfeil erlaubt ausschließlich das Abbiegen in die Ostallee, nicht die Weiterfahrt in Richtung Kaiserstraße.
Übrigens: Der grüne Pfeil verpflichtet nicht zum Rechtsabbiegen, fügt die Stadt Trier hinzu. „Wer seine Berechtigung nicht in Anspruch nehmen will, behindert andere nicht, die ihrerseits bei Rot abbiegen möchten.“, heißt es.
Der grüne Pfeil ist in der Testphase
Das Verkehrszeichen „Grünpfeil“ wird zunächst zur Probe für ein Jahr angebracht. In diesem Zeitraum sollen das Unfallgeschehen, Verkehrsverhalten sowie die Verkehrsabläufe untersucht werden. Sollte es zu Unfällen kommen, die mit dem Abbiegen trotz roter Ampel im Zusammenhang stehen, wird der Pfeil umgehend abmontiert, ergänzt die Stadt.
Positive Meinungen auf allen Seiten
Verkehrsdezernent Thilo Becker bewertet die Anbringung des „Grünpfeils“ an dieser Stelle als sinnvoll. „Durch diese kleine und sehr kostengünstige Maßnahme sollte der Verkehr sicherlich besser abfließen können. Das entlastet die Olewiger Straße und alle betroffenen Verkehrsteilnehmer. Bereits ein Schild und der Austausch einer Streuscheibe in der Lichtsignalanlage machen dies möglich.“
Verwendete Quelle:
– Mitteilung Stadt Trier, 19.03.2024