Protestfahrt in Bitburg heute: Wann Autofahrer mit Behinderungen rechnen sollten

Am Montag (22. Januar 2024) wollen sich mittelständische Unternehmen in Bitburg zu einer Protestfahrt und anschließender Kundgebung treffen. Was Verkehrsteilnehmende beachten sollten:
Für 22. Januar 2024 ist in Bitburg eine Protestfahrt mittelständischer Unternehmen angekündigt. Symbolfoto: Harald Tittel/dpa
Für 22. Januar 2024 ist in Bitburg eine Protestfahrt mittelständischer Unternehmen angekündigt. Symbolfoto: Harald Tittel/dpa

„Mittelstand macht mobil“: Protestfahrt in Bitburg angekündigt

Für Montag (22. Januar 2024) ist in Bitburg auf dem Bedaplatz sowie im Umland eine Versammlung des unternehmerischen Mittelstandes unter dem Motto „Mittelstand macht Mobil“ geplant. Wie die Polizei am heutigen Freitag (19. Januar 2024) mitteilte, reisen die Teilnehmenden sternförmig nach Bitburg ein. Zunächst wollen sie sich gegen 15.00 Uhr an Sammelpunkten in Badem, Sinspelt, Helenenberg und Prüm treffen. Gegen 16.00 Uhr wollen die Teilnehmenden dann als Konvoi nach Bitburg fahren. Dort wird eine zentrale Abschlusskundgebung zwischen 18.00 Uhr bis circa 21.00 Uhr stattfinden.

Behinderungen erwartet

Durch die sternförmige Anfahrt der Versammlungsteilnehmenden erwartet die Polizei zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr auf der B257 (Badem-Bitburg), der B50 (Sinspelt-Bitburg), der B257 (Alsdorf-Bitburg) und der L5 (Prüm-Bitburg) Verkehrsbeeinträchtigungen. Auch in der Stadt Bitburg sind ab 16.30 Uhr Behinderungen zu erwarten.

Worauf Autofahrer achten sollten

Die Polizei Bitburg rät den Bürgerinnen und Bürgern, sich erneut frühzeitig auf die Verkehrsbeeinträchtigungen einzustellen und – soweit möglich – Folgendes zu berücksichtigen: Im besagten Zeitraum sollen Autofahrer:innen die genannten Strecken vermeiden, sofern die Fahrten nicht zwingend notwendig sind. Innerhalb von Bitburg empfiehlt es sich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Autofahrer:innen sollten vorsichtig fahren. Zudem sollten sie mit Behinderungen, Staus und Sperrungen rechnen. Überholmanöver sollten nur erfolgen, „wenn es gefahrlos möglich ist“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Bitburg, 19.01.2024