Trier will keine Cannabis-Modellregion werden – vorerst

Städte können Bewerbung einreichen, um eine sogenannte "Cannabis-Modellregion" zu werden. Trier will keine davon werden und bewirbt sich nicht - vorerst.
Der Stadtrat will das Thema erst wieder aufnehmen, wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt. Symbolfoto: picture alliance/dpa
Der Stadtrat will das Thema erst wieder aufnehmen, wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Trier bewirbt sich zunächst nicht als Cannabis-Modellregion

Die Stadt Trier wird sich vorerst nicht als Modellregion für den geplanten legalen kontrollierten Verkauf von Cannabis bewerben.

Ein Antrag der Linke-Fraktion zur Teilnahme an dem Modellprojekt wurde am Mittwochabend, 05.07.2023, vom Stadtrat mit großer Mehrheit an den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Für den Verweis in den Ausschuss stimmten 33 gegen 19 Mitglieder bei einer Enthaltung.

Thema kommt aber wieder auf den Tisch

In dem Gremium wolle man sich dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Thema befassen, wenn auch das von der Bundesregierung angekündigte Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis vorliege. Die Fraktion der Linkspartei hatte zunächst beantragt, die Stadt Trier solle eine Bewerbung für die Teilnahme an dem geplanten Modellprojekt vorbereiten.

„Die Lage ist völlig ungeklärt derzeit“, sagte CDU-Stadtratsmitglied Thomas Albrecht. „Wir kennen noch gar kein Konzept. Wir haben noch nicht einmal ein Gesetz“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Sven Teuber. Sein FDP-Kollege Tobias Schneider regte an: „Dass wir darüber noch einmal im Ausschuss diskutieren, wenn die Gesetzestexte auch da und beschlossen sind“.

Wie sehen die aktuellen Pläne aus?

Nach den Plänen der Bundesregierung soll es beim geplanten Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis Modellkommunen geben, die über fünf Jahre und unter wissenschaftlicher Begleitung den Cannabis-Verkauf über staatlich kontrollierte Abgabestellen testen. Bisher liegt der Gesetzentwurf noch nicht vor.

Das Gesetzesvorhaben zur Cannabis-Legalisierung sieht zudem vor, dass Erwachsene kleine Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen – und bis zu 25 Gramm besitzen dürfen.

Deutsche Presse-Agentur