135 Katzen oder 52 Schlangen: Acht Haltungsverbote wegen „Animal Hoarding“ im Saarland

Das krankhafte Horten von Tieren in großer Zahl, sogenanntes "Animal Hoarding" hatte für mehrere Besitzer:innen im Saarland Konsequenzen. Ihnen wurde die Haltung untersagt.
Beim "Animal Hoarding" sammeln Halter:innen krankhaft Tiere, obwohl sie sich nicht angemessen um sie kümmern können. Foto: aktion tier e.V., Ursula Bauer/dpa
Beim "Animal Hoarding" sammeln Halter:innen krankhaft Tiere, obwohl sie sich nicht angemessen um sie kümmern können. Foto: aktion tier e.V., Ursula Bauer/dpa

Acht Haltungsverbote wegen „Animal Hoarding“

Seit 2018 wurden im Saarland insgesamt acht Haltungsverbote wegen „Animal Hoarding“, dem krankhaften Horten von Tieren, ausgesprochen. In diesem Jahr habe es drei gegeben, zwei in 2022. Das teilte die Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Fretter (CDU) mit. Die Verbote gegen verschiedene Halter:innen seien unbefristet. Sie dürfen demnach bis auf Weiteres keine Tiere mehr besitzen.

135 Katzen, 52 Schlangen oder 21 Mini-Schweine

In einem der acht Fälle hatte eine Person 37 Hunde gehalten, in einem anderen ging es um 135 Katzen, heißt es in der Antwort der Regierung weiter. Ein Halter hatte verschiedene Tierarten gehortet: 52 Schlangen, 9 Geckos, 23 Katzen, einen Hund und 6 Hamster. In einem weiteren Fall wurden 14 Hunde, 17 Ponys, 17 Kaninchen, 11 Frettchen, 21 Mini-Schweine, 9 Tauben, 14 Hühner, 6 Schlangen und eine Echse gehalten.

Den Tieren fehlt es oftmals an Pflege, Futter und mehr

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes ist „Animal Hoarding“ eine krankhafte Sucht, Tiere „zu sammeln“ beziehungsweise zu horten. Die Betroffenen halten Tiere in großer Zahl, können sich aber nicht angemessen um sie kümmern und sie versorgen. Oftmals fehle es an Futter, Pflege, Hygiene und tierärztlicher Betreuung.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur