Ab Montag: Saarländer dürfen Wohnung wieder ohne triftigen Grund verlassen

Im Saarland gelten ab Montag leichte Veränderungen der Corona-Maßnahmen. Ab dem 4. Mai soll das Verlassen der Wohnung auch ohne triftigen Grund wieder möglich sein.
Hans kündigte eine Lockerung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an. Archivfoto: BeckerBredel
Hans kündigte eine Lockerung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an. Archivfoto: BeckerBredel
Hans kündigte eine Lockerung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an. Archivfoto: BeckerBredel
Hans kündigte eine Lockerung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an. Archivfoto: BeckerBredel

Das Saarland ändert seine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus. Ab Montag (4. Mai 2020) dürfen Wohnungen wieder ohne triftigen Grund verlassen werden, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) auf einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag (28. April 2020).

„Einzelverbote werden dann für Handlungen ausgesprochen, sofern dies aus Hygienegesichtspunkten und Pandemiegründen erforderlich ist“, so Hans. Die Kontaktbeschränkungen bleiben nach wie vor bestehen. „Wir halten dies für eine Regelung, die im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie vertretbar ist“, so Hans.

Der Ministerrat hatte außerdem beschlossen, dass Museen, Zoos, Friseure und Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht, ab Montag wieder öffnen dürfen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei, 28.04.2020
– Tweets von Tobias Hans, 28.04.2020