Abzocke von Saar-Bordellen: Heute Prozessbeginn gegen Gesundheitsamt-Mitarbeiter

Wegen Bestechlichkeit müssen sich ab dem heutigen Dienstag (17. Dezember 2019) zwei Männer vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Sie sollen Bordell-Betreiber abgezockt haben.
Die Beschuldigten sollen Bordell-Betreiber um tausende Euro gebracht haben. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold
Die Beschuldigten sollen Bordell-Betreiber um tausende Euro gebracht haben. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold
Die Beschuldigten sollen Bordell-Betreiber um tausende Euro gebracht haben. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold
Die Beschuldigten sollen Bordell-Betreiber um tausende Euro gebracht haben. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold

Christian S., ein Mitarbeiter des Saarbrücker Gesundheitsamts, sowie der Komplize Michael K. stehen ab heute vor dem Landgericht Saarbrücken. Der Vorwurf: Bestechlichkeit in elf Fällen. Das Landgericht legt den Beschuldigten zur Last, mit einer Masche Bordell-Betreiber um mehrere tausend Euro gebracht zu haben.

Korruptionsprozess in Saarbrücken

Wie der „SR“ berichtet, beginnt der Prozess heute am Landgericht in Saarbrücken. Und ein „schnelles Ende“ soll auch schon in Sicht sein. Denn man rechne mit einem Deal; der beschuldigte Christian S. dürfte ein Geständnis ablegen und deshalb „mit einer Bewährungsstrafe davonkommen“.

Ein wenig kniffliger dürfte das Ganze jedoch im Falle des Komplizen Michael K. ausfallen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung fand die Polizei nämlich Drogen sowie Waffen bei ihm. Zudem sei K. vorbestraft, berichtet der „SR“.

Die beiden Männer sitzen nach Angaben der Anklagebehörde seit Mitte November in Untersuchungshaft. Sie hätten sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Abzocke von Saar-Bordellen

S. soll Anträge von Bordellbetreibern bearbeitet haben, nachdem diese sich von dem mitangeklagten Bekannten Michael K. (gegen Honorare) bei der Antragsstellung helfen gelassen hatten, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit.

Anschließend erhielt S., der im Gesundheitsamt für die Bearbeitung der Anträge nach dem Prostituiertenschutzgesetz zuständig war, einen Teil der Honorare, so die Beschuldigung. Er hatte den Angaben zufolge K., der dann die Betriebskonzepte mit den Antragstellern erstellte, die Namen der Bordellbetreiber genannt.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Saarländischer Rundfunk
– Deutsche Presse-Agentur