Adventskranz fängt Feuer: Mann rettet älteres Ehepaar in Ormesheim

An Heiligabend (24. Dezember 2020) kam es bei einem älteren Ehepaar in Ormesheim zu einem Brand, nachdem zuvor ein Adventskranz Feuer gefangen hatte. Ein aufmerksamer Nachbar konnte die Senioren durch sein geistesgegenwärtiges Handeln vor Schlimmerem bewahren.
Ein couragierter Mann hat durch sein schnelles Handeln in Ormesheim nach dem Brand eines Adventskranzes schlimmeres verhindert. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Paul Zinken
Ein couragierter Mann hat durch sein schnelles Handeln in Ormesheim nach dem Brand eines Adventskranzes schlimmeres verhindert. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Paul Zinken
Ein couragierter Mann hat durch sein schnelles Handeln in Ormesheim nach dem Brand eines Adventskranzes schlimmeres verhindert. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Paul Zinken
Ein couragierter Mann hat durch sein schnelles Handeln in Ormesheim nach dem Brand eines Adventskranzes schlimmeres verhindert. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Paul Zinken

Brand in Ormesheim

Gegen etwa 20.30 Uhr kam es am gestrigen Heiligabend zu einem Brand bei einem älteren Ehepaar in der Kapellenstraße in Ormesheim. Einem aufmerksamen Nachbarn ist es zu verdanken, dass die Senioren nahezu unverletzt davon kamen und schlimmeres verhindert werden konnte.

Der Nachbar bemerkte den Feuerschein im Fenster des Paares, informierte die Feuerwehr und eilte seinen Nachbarn umgehend zur Hilfe. Diese hatten den Brand selbst noch nicht bemerkt.

Nachbar zeigt beherzten Einsatz und löscht Feuer

In der Folge half der couragierte Mann dem älteren Ehepaar nach draußen und löschte im Anschluss den brennenden Adventskranz. Durch das schnelle und geistesgegenwärtige Handeln des Mannes konnte ein Übergreifen des Feuers auf das Gebäude verhindert werden.

An dem Haus entstand so lediglich ein leichter Sachschaden. Die beiden Bewohner kamen durch den beherzten Einsatz ihres Nachbarn mit einem Schrecken und nahezu unverletzt davon.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizei Homburg vom 25.12.2020