Aktuell mehrere Lebensmittelwarnungen im Saarland: Kunststoffteile in Kuchen und Fisch

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aktuell Lebensmittelwarnungen für verschiedene Kuchen- und Fischprodukte herausgegeben. In den Nahrungsmitteln könnten weiße Kunststoffteile enthalten sein. Betroffen sind nur bestimmte Chargennummern.
Aktuell bestehen Lebensmittelwarnungen für Kuchen- und Fischprodukte. In den Waren können sich Kunststoffteile befinden. Fotos: Lebensmittelwarnung.de
Aktuell bestehen Lebensmittelwarnungen für Kuchen- und Fischprodukte. In den Waren können sich Kunststoffteile befinden. Fotos: Lebensmittelwarnung.de
Aktuell bestehen Lebensmittelwarnungen für Kuchen- und Fischprodukte. In den Waren können sich Kunststoffteile befinden. Fotos: Lebensmittelwarnung.de
Aktuell bestehen Lebensmittelwarnungen für Kuchen- und Fischprodukte. In den Waren können sich Kunststoffteile befinden. Fotos: Lebensmittelwarnung.de

Aktuell mehrere Lebensmittelwarnungen im Saarland

Derzeit bestehen mehrere Lebensmittelwarnungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, bei denen Produkte zurückgerufen wurden, die auch im Saarland vertrieben worden sind.

Lebensmittelwarnung für Kuchenprodukte

So hat die Firma „B+F Bakery & Food“ die beiden folgenden Produkte mit den entsprechenden Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten zurückgerufen:

„Bäckerkrönung, Zupfkuchen, 500 g, tiefgefroren“
EAN: 28271772
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.10.2020
Charge: L060-1011119

„Rewe Beste Wahl, Zupfkuchen, 500g, tiefgefroren“
EAN: 4388844078796
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.10.2020
Charge: L304-1011119

Aufgrund eines Produktionsfehlers könnten laut Hersteller weiße Kunststoffteile in den Produkten befinden. Da eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden könne, wurden die Kuchen inzwischen aus dem Verkauf genommen.

Lebensmittelwarnung für Schlemmerfilet

Ebenfalls wegen möglicher Kunststoffteile im Produkt gibt es aktuell einen Rückruf des Artikels „SeaGold Schlemmerfilet á la Italia (400-Gramm-Packung)“. Betroffen ist laut dem Hersteller „Pickenpack Seafoofs GmbH“ nur die Chargennummer L9338 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.2020.

Einfache Rückgabe der Produkte möglich

Verbraucher, die eines der zurückgerufenen Produkte bereits gekauft haben, können dieses im jeweiligen Markt (auch ohne Vorlage des Kassenbons) zurückgeben. Der Kaufpreis wird natürlich ebenfalls zurückerstattet.

Verwendete Quellen:
– Lebensmittelwarnungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit