Alkohol und Feuerwerk an Silvester in Teilen von Saarbrücken verboten

Die Stadt Saarbrücken hat in mehreren Bereichen Alkohol und Feuerwerk in der Silvesternacht verboten. So sollen Menschenansammlungen verhindert werden. Wo die Verbote gelten:
In mehreren Bereichen der Stadt Saarbrücken sind Alkohol und Feuerwerk an Silvester verboten. Foto: BeckerBredel
In mehreren Bereichen der Stadt Saarbrücken sind Alkohol und Feuerwerk an Silvester verboten. Foto: BeckerBredel

Um größere Zusammenkünfte und Verletzungen durch Pyrotechnik an Silvester in der Corona-Pandemie zu vermeiden, erlässt die Landeshauptstadt Saarbrücken in der Silvesternacht ein Alkohol- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt von Freitag (31. Dezember 2021) um 18:00 Uhr bis Samstag (1. Januar 2021) um 6:00 Uhr auf bestimmten Plätzen in der Innenstadt. Diese Bereiche sind betroffen:

  • St. Johanner Markt
  • Alte Brücke und Saarbrücker Schlossmauer
  • Nauwieser Viertel (im Bereich der Nauwieser Straße 22 bis zur Kreuzung Rotenbergstraße und der Cecilienstraße 22 bis zur Kreuzung Nauwieser Straße)

Verschärfte Maskenpflicht 

Während das Böllerverbot hier überall gilt, greift das Alkoholverbot außerhalb ausgewiesener Außengastronomieflächen. Darüber hinaus gilt auf den genannten Plätzen und Straßen in der Silvesternacht Maskenpflicht. Auch zum Essen oder Trinken darf der Mund-Nasen-Schutz nicht abgenommen werden. Ausnahme sind abermals die Außenflächen der Gastronomie.

Unfälle und Infektionen verhindern

Die betroffenen Bereiche haben sich in den vergangenen Jahren zu beliebten Orten zum Feiern entwickelt. Die Maßnahmen sollen Infektionsketten unterbrechen und damit die Bevölkerung schützen. Das Feuerwerksverbot soll Unfälle und somit eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser vermeiden. Die Allgemeinverfügung basiert auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell geltenden Rechtsverordnung des Landes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Alkohol- und Feuerwerksverbot am St. Johanner Markt. Bild: Landeshauptstadt Saarbrücken

Alkohol- und Feuerwerksverbot im Nauwieser Viertel. Bild: Landeshauptstadt Saarbrücken

Alkohol- und Feuerwerksverbot an der Alten Brücke und der Schlossmauer. Bild: Landeshauptstadt Saarbrücken

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken