Alkoholverbot an Heiligmorgen in Saarbrücken: Diese Straßen und Plätze sind betroffen

Die Ortspolizeibehörde in Saarbrücken hat für Heiligmorgen in der Landeshauptstadt Saarbrücken ein Alkoholverbot erlassen. Wann und wo der Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt ist:
In Saarbrücken gilt unter anderem am St. Johanner Markt an Heiligmorgen Alkoholverbot. Symbolfoto: BeckerBredel & Peter Kneffel/dpa-Bildfunk
In Saarbrücken gilt unter anderem am St. Johanner Markt an Heiligmorgen Alkoholverbot. Symbolfoto: BeckerBredel & Peter Kneffel/dpa-Bildfunk
In Saarbrücken gilt unter anderem am St. Johanner Markt an Heiligmorgen Alkoholverbot. Symbolfoto: BeckerBredel & Peter Kneffel/dpa-Bildfunk
In Saarbrücken gilt unter anderem am St. Johanner Markt an Heiligmorgen Alkoholverbot. Symbolfoto: BeckerBredel & Peter Kneffel/dpa-Bildfunk

Um Menschenansammlungen an Heiligmorgen in Saarbrücken in der Corona-Pandemie zu vermeiden, gilt am 24. Dezember von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Alkoholverbot.

Hier gilt an Heiligmorgen in Saarbrücken Alkoholverbot

Auf folgenden öffentlichen Plätzen ist der Alkoholkonsum an dieser Zeit verboten:

St. Johanner Markt
– Katholisch-Kirch-Straße
– Türkenstraße
– Saarstraße bis zur Kreuzung „Am Stadtgraben‟
– Kappenstraße
– Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße
– Kronenstraße
– Ev.-Kirch-Straße
– Fröschengasse
– „Am Stiefel‟
– Cora-Eppstein-Platz

Das Verbot betrifft insbesondere die Altstadt von Saarbrücken, da sich diese in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Anlaufstelle für Feiern entwickelt hatte. Durch die Maßnahme soll verhindert werden, dass es in dem Bereich zu vermehrten Infektionen mit dem Coronavirus kommt.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken