An Heiligmorgen und Silvester gilt in Saarlouis Alkoholverbot

Der traditionelle Heilig Morgen in Saarlouis muss wegen des harten Lockdown ausfallen. Die Stadt hat sowohl für den 24. Dezember als auch für Silvester eine Allgemeinverfügung erlassen.
Im inneren Ring von Saarlouis darf an Heilig Morgen und Silvester kein Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken werden. Symbolfoto: BeckerBredel
Im inneren Ring von Saarlouis darf an Heilig Morgen und Silvester kein Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken werden. Symbolfoto: BeckerBredel
Im inneren Ring von Saarlouis darf an Heilig Morgen und Silvester kein Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken werden. Symbolfoto: BeckerBredel
Im inneren Ring von Saarlouis darf an Heilig Morgen und Silvester kein Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken werden. Symbolfoto: BeckerBredel

Durch die Neuregelung der Corona-Verordnung des Landes ist die Stadt Saarlouis befugt, selbstständig Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie anzuordnen.

Alkoholverbot und Maskenpflicht im inneren Ring

Nach der neuen Allgemeinverfügung ist der öffentliche Verzehr von Alkohol im inneren Ring von Saarlouis an Heilig Morgen und Silvester untersagt. Zudem gilt Maskenpflicht. So sollen große Menschenansammlungen vermieden werden, in denen sich das Coronavirus ausbreiten könnte.

Regelung gilt an Heilig Morgen und Silvester

Das Alkoholverbot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt am 24. Dezember von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an Silvester zwischen 08.00 Uhr am 31. Dezember und 2.00 Uhr an Neujahr. Viele Straßen und Plätze in der Saarlouiser Innenstadt sind von der Regelungen betroffen. Orts- und Vollzugspolizei sollen die Einhaltung gemeinsam kontrollieren.

Durch die Regelung muss das Event am Heiligen Morgen in Saarlouis somit ausfallen. Der Umtrunk hat sich über die Jahre zu einer Tradition entwickelt. Mehrere Tausend Besucher kamen dazu am 24. Dezember in der Innenstadt zusammen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Stadt Saarlouis