Ausgangsbeschränkungen doch weniger streng – Einigung zu Bundes-Notbremse

An dem Entwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse haben die Fraktionen von SPD und Union noch einige Änderungen vorgenommen. Zumindest eingeschränkt soll der Einzelhandel weiter arbeiten können. Auch nächtliches Joggen bleibt teilweise erlaubt.
Zur geplanten Corona-Notbremse liegen neue Informationen vor. Foto: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe
Zur geplanten Corona-Notbremse liegen neue Informationen vor. Foto: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe
Zur geplanten Corona-Notbremse liegen neue Informationen vor. Foto: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe
Zur geplanten Corona-Notbremse liegen neue Informationen vor. Foto: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

Bundes-Notbremse doch etwas weniger streng

Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union am Montag (19. April 2021) nach Beratungen über das neue Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit.

Ausgangsbeschränkungen

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr geben.

Sport/Bewegung

Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. 

Einzelhandel

Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein.

Schulen

Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden.

Arbeit

Arbeitgeber:innen müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.

Regelungen bis 30. Juni befristet

Alle Regelungen sind erst einmal befristet – bis zum 30. Juni. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner:innen liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Abstimmung am Mittwoch

Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Dann muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt.

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“. Der Bundestag muss zustimmen. „Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur