Unterlagen in Missbrauchs-Skandal vernichtet: Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein

Im Missbrauchs-Skandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wichtige Unterlagen vernichtet, die zur Aufarbeitung des Falles wichtig gewesen wären. Das Innenministerium hat eine Aufarbeitung angekündigt. Der zuständige Generalstaatsanwalt hat sich inzwischen für das Vorgehen entschuldigt.

Staatsanwaltschaft vernichtet wichtige Unterlagen im Fall Dillinger

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat wichtiges Material im Missbrauchs-Skandal um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Edmund Dillinger vernichtet. Demnach sind Tausende Fotos und persönliche Dokumente wie Briefe und Terminkalender verbrannt worden.

Zuvor hatte Steffen Dillinger, der Neffe des verstorbenen Geistlichen, öffentlich kritisiert, dass er wichtige Unterlagen von der Polizei nicht zurückerhalten habe: „Unterlagen im Missbrauchs-Skandal vernichtet: Dillinger-Neffe erhebt schwere Vorwürfe gegen Saar-Polizei“. Laut Angaben des 54-Jährigen seien insbesondere die zahlreichen Kalender des ehemaligen Priesters von höchster Relevanz für die Aufarbeitung der Betroffenenseite gewesen.

Saar-Innenministerium kündigt umfassende Aufarbeitung des Sachverhalts an

Der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) kündigte am Freitagvormittag eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts an. „Bei der Aufarbeitung geht es nicht nur um eine rechtliche oder juristische Bewertung, sondern insbesondere um die ethisch – moralische Dimension des zugrundeliegenden Sachverhaltes“, erklärte der Politiker.

Staatsanwaltschaft entschuldigt sich für voreiliges Vorgehen

Am Freitagnachmittag hat sich der Saarbrücker Generalstaatsanwalt Manfred Kost für die Vernichtung des sichergestellten Materials entschuldigt. „Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen“, erklärte Kost.

Da es sich nicht um inkriminiertes Material gehandelt habe, habe man nach einem Prüfverfahren eine Vernichtung der Unterlagen angeordnet. Hier habe man allerdings voreilig gehandelt. Kost räumte ein, dass die Verbrennung des Materials „nicht die richtige Maßnahme“ gewesen sei. Vielmehr wäre zu prüfen gewesen, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung wichtig gewesen wären. Mit Vorgängen außerhalb der Strafverfolgung meint Kost etwa eine kircheninterne Aufklärung und vor allem Opferschutzinteressen. Hinzu kommt der Umstand, dass man zum Zeitpunkt der Vernichtung überhaupt nicht ausschließen konnte, ob zukünftig neue Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen.

Verwendete Quellen:
– Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
– eigener Bericht
– Deutsche Presse-Agentur