Bis Ende März Krankschreibung per Telefon bei Erkältungen möglich
Telefonische Krankschreibungen bis Ende März
Am gestrigen Donnerstag (3. Dezember) hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken beschlossen: Bis zum 31. März 2021 wird die Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung fortgeführt.
Demnach können sich Patient:innen mit leichten Erkältungsbeschwerden weiterhin auch ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben lassen. Hintergrund der Verlängerung sind die hohen Corona-Infektionszahlen. Kontakte und Infektionsrisiken sollen vermieden werden.
Prüfung, ob Untersuchung notwendig
Ärzt:innen müssten sich aber „durch eine eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob doch eine körperliche Untersuchung nötig sein könnte.
Bis zu sieben Tage möglich
Die telefonischen Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Die Sonderregelung war bisher bis Jahresende befristet gewesen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur