Bis Ende März Krankschreibung per Telefon bei Erkältungen möglich

Patient:innen mit leichten Erkältungsbeschwerden können sich angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen weiterhin ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung wird bis 31. März 2021 verlängert.
Die Menschen in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. März 2021 am Telefon krankschreiben lassen. Foto: dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand
Die Menschen in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. März 2021 am Telefon krankschreiben lassen. Foto: dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand
Die Menschen in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. März 2021 am Telefon krankschreiben lassen. Foto: dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand
Die Menschen in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. März 2021 am Telefon krankschreiben lassen. Foto: dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand

Telefonische Krankschreibungen bis Ende März

Am gestrigen Donnerstag (3. Dezember) hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken beschlossen: Bis zum 31. März 2021 wird die Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung fortgeführt.

Demnach können sich Patient:innen mit leichten Erkältungsbeschwerden weiterhin auch ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben lassen. Hintergrund der Verlängerung sind die hohen Corona-Infektionszahlen. Kontakte und Infektionsrisiken sollen vermieden werden.

Prüfung, ob Untersuchung notwendig

Ärzt:innen müssten sich aber „durch eine eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob doch eine körperliche Untersuchung nötig sein könnte.

Bis zu sieben Tage möglich

Die telefonischen Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Die Sonderregelung war bisher bis Jahresende befristet gewesen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur