CDU will Burka-Verbot an Schulen im Saarland

In Deutschland wird zurzeit ein Burka-Verbot an Schulen diskutiert. Im Saarland gibt es jetzt einen entsprechenden Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion. Kritik kommt unter anderem vom Jugendverband der FDP.
Die CDU-Landtagsfraktion im Saar-Landtag möchte Burkas an Schulen verbieten. Foto: Henning Kaiser/dpa-Bildfunk
Die CDU-Landtagsfraktion im Saar-Landtag möchte Burkas an Schulen verbieten. Foto: Henning Kaiser/dpa-Bildfunk
Die CDU-Landtagsfraktion im Saar-Landtag möchte Burkas an Schulen verbieten. Foto: Henning Kaiser/dpa-Bildfunk
Die CDU-Landtagsfraktion im Saar-Landtag möchte Burkas an Schulen verbieten. Foto: Henning Kaiser/dpa-Bildfunk

Die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag will ein Burkaverbot an Schulen prüfen und Vollverschleierung verbieten. Das Thema soll am Donnerstag (13. Februar 2020) im Bildungsausschuss behandelt werden, so die Fraktion in einer Mitteilung.

So wird der Vorstoß begründet

Die Politiker wollen dort klären, ob ein solches Verbot mit der aktuellen Gesetzeslage garantiert sei oder ob im Schuldordnungsgesetz nachgebessert werden muss. Auch an den Hochschulen im Saarland soll die Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Begründet wird der Vorstoß damit, dass Burkas die „wichtige Kommunikation im Unterricht“ erschweren und die „Unterdrückung der Frau“ symbolisieren, so die CDU-Fraktion.

Junge Liberale: Verbot nur „Symbolpolitik“

Kritik kommt unter anderem von den Jungen Liberalen Saarland, dem Jugendverband der FDP. Ein Verbot sei „nichts mehr als reine Symbolpolitik“ und greife in die Freiheit des Einzelnen ein. Die CDU solle stattdessen Hilfsangebote für Frauen, die unterdrückt werden, fördern, so der Landesvorsitzende Julien François Simons. Die Jungen Liberalen stimmen einem Burka-Verbot für Kinder unter zwölf Jahren jedoch zu.

Warum das Burkaverbot an Schulen diskutiert wird

Mehrere Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, diskutieren zurzeit ein Vollverschleierungsverbot an Schulen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg. Es gab einer 16-jährigen muslimischen Schülerin recht, deren Mutter die Schulbehörde ein Zwangsgeld von 500 Euro angedroht hatte, falls das Kind weiter im Nikab zum Unterricht erscheint. Das Gericht sagte, Eingriffe in die Glaubensfreiheit dürften nur auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen. Im Hamburger Schulgesetz sei diese Grundlage aber zurzeit nicht gelegt.

Burka, Nikab, Hidschab erklärt

Burka: Die Burka ist wohl die stärkste Form der Verschleierung. Hier ist der ganze Körper in ein Gewand gehüllt. Auch die Augen sind mit Stoff verdeckt

Nikab (auch Niqab): Auch hier ist der Körper in ein Gewand gehüllt, die Augen sind allerdings sichtbar.

Hidschab (auch Hijab): Der Hidschab ist das „klassische“ Kopftuch und gilt als häufigste Form der Verschleierung. Er bedeckt Haare, Ohren und Hals.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der CDU-Landtagsfraktion, 12.02.2020
– Mitteilung der Jungen Liberalen Saarland, 12.02.2020
– Tagesschau.de: „In Vollverschleierung auf der Schulbank?“, 06.02.2020
– Morgenpost.de: „Unterschiede von Burka, Niqab und Co.“, 17.08.2016