Corona-Lockerungen im Saarland: Das ändert sich ab Montag

Am morgigen Montag (13. Juli 2020) treten weitere Corona-Lockerungen im Saarland in Kraft. Was jetzt erlaubt ist:
In Altenheimen im Saarland können bald wieder Besucher empfangen werden. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
In Altenheimen im Saarland können bald wieder Besucher empfangen werden. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
In Altenheimen im Saarland können bald wieder Besucher empfangen werden. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
In Altenheimen im Saarland können bald wieder Besucher empfangen werden. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk

Die aktuelle Verordnung läuft zum heutigen Sonntag aus. Die neuen Corona-Regeln im Saarland gelten ab Montag für zwei Wochen – bis zum 26. Juli 2020.

Bis zu 500 Gäste bei Veranstaltungen

Bis zu 500 Menschen dürfen mit der neuen Verordnung an Veranstaltungen im Freien teilnehmen. Bei Feiern, Konzerten und anderen Events, die in geschlossenen Räumen stattfinden, sind es 250 Gäste. Alle Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen, müssen der örtlichen Polizei gemeldet werden, damit die Kontakte nachverfolgt werden können. Außerdem sollen Mindestabstand und Infektionsschutz-Auflagen beachtet werden.

Ein Stufenplan regelt die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen im Saarland bis zum 31. August 2020: Corona-Lockerungen: Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen im Saarland erlaubt

Mehr Besuche in Pflegeeinrichtungen

Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen dürfen ab Montag wieder mehr Besucher empfangen. Dazu zählen etwa ambulantes Wohnen, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie für volljährige Menschen mit Behinderung. Ein Besucherkonzept soll die Anzahl und Dauer der Besuche, sowie den Kreis der Besucher regeln.

Mehr Personen beim Sport

Bis zu 25 Menschen sind zudem bei Sportkursen, Trainings, Stunden in der Tanzschule oder anderen Sportveranstaltungen erlaubt. Bislang konnten nur 20 Menschen gemeinsam Sport treiben.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums, 11. Juli 2020