Corona-Tests wieder kostenlos: So schnell soll die Änderung in Kraft treten

Die Menschen in Deutschland sollen wieder mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche machen können. Laut einem Verordnungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Spahn soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichteten. So schnell soll die Verordnung jetzt umgesetzt werden:
Laut Gesundheitsminister Spahn sollen die Corona-Tests wieder kostenlos werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Laut Gesundheitsminister Spahn sollen die Corona-Tests wieder kostenlos werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Kostenlose Corona-Tests kommen zurück

Die Menschen in Deutschland sollen voraussichtlich ab kommender Woche wieder mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche machen können. Laut einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichteten, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr. Die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten unter Berufung auf den Entwurf zuerst darüber. Seit 11. Oktober sind Corona-Tests in Deutschland in der Regel kostenpflichtig.

Neue Verordnung soll schon nächste Woche in Kraft treten

Die neue Verordnung solle kommende Woche in Kraft treten, hieß es. Den Plänen zufolge sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten. Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, so der Entwurf.

Kosten für Tests in zweistelliger Millionenhöhe

Anbieter können ihre Tätigkeit fortsetzen. Zusätzlich sollen nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll. Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu 8 Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.

Weiter sieht der Entwurf vor, dass die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung. Die Kliniken sollen künftig auch dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur