Das Saarland macht sich ab heute locker – aktuelle Corona-Regeln in der Übersicht
Ab heute neue Corona-Verordnung im Saarland
Zum Wochenbeginn hat der Saar-Ministerrat den Weg für eine neue Corona-Verordnung geebnet. Ab dem heutigen Freitag (4. Juni 2021) tritt diese in Kraft – und bringt viele Lockerungen mit sich. Was sich jetzt für die Menschen hierzulande ändert:
Kontakte
Ab heute dürfen sich in Innenbereichen bis zu fünf Personen für private Zusammenkünfte treffen – und das unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Haushalte. Somit gilt die Beschränkung auf maximal zwei Haushalte nicht mehr. Eine Testpflicht für die neue Kontaktregelung gibt es nicht.
Für Treffen im Freien gilt hingegen weiterhin: Hier dürfen bis zu zehn Personen, unabhängig von der Zahl der Haushalte, zusammenkommen. Die Voraussetzung: ein negativer Corona-Test. Am 11. Juni 2021 entfällt jedoch diese Testpflicht. Ab dann muss auch für einen Besuch der Außengastronomie kein Test mehr durchgeführt werden.
Einzelhandel
Für den Einzelhandel im Saarland fällt die Testpflicht ab heute weg. Demgemäß müssen Bescheinigungen über negative Corona-Testergebnisse nicht mehr als Voraussetzung für Shopping vorgelegt werden. Bei körpernahen Dienstleistungen ist allerdings weiterhin ein negativer Test nötig.
Sport
Ab heute ist der Kontaktsport im Innenbereich wieder möglich. Die Voraussetzung: ein negativer Test. Minderjährige Personen sind beim Kontaktsport im Außenbereich ab heute zudem von der Testpflicht befreit.
Musikunterricht
Eine weitere Änderung: Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Verordnung dürfen Musikschulen wieder ihren Gruppenunterricht durchführen – und das größenunabhängig.
Darüber hinaus dürfen Blechblasmusik, Gesang und kontaktfreie kulturelle Angebote im Innen- sowie Außenbereich wieder stattfinden. Dafür ist jedoch ein negativer Testnachweis vorausgesetzt. Die Landesregierung hat zudem angekündigt, dass am 11. Juni 2021 ein Stufenplan für Veranstaltungen bekannt gegeben werde.
Alten- und Pflegeheime
Unter Eigenverantwortung der Träger können ab heute Einrichtungen der Tagespflege wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Vollständig geimpfte beziehungsweise genesene Personen müssen sich nicht mehr für einen Besuch testen lassen. Patient:innen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen dürfen pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden.
Trauungen
Bei Trauungen in Standesämtern kann der Kreis der teilnehmenden Personen durch die zuständigen Behörden erweitert werden. Die Voraussetzung: eine entsprechende Genehmigung.
Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung