Diese Entschädigungsansprüche stehen gestrandeten Urlaubern aus dem Saarland jetzt zu

In den vergangenen Tagen sind zahlreiche Urlauber:innen aus dem Saarland im Ausland gestrandet, nachdem ihre Rückflüge gestrichen worden sind. Den betroffenen Menschen steht jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Entschädigung zu. Das gilt es zu beachten:
Urlauber:innen, deren Rückflug gestrichen worden ist, stehen in der Regel Ansprüche auf finanzielle Entschädigung zu. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer
Urlauber:innen, deren Rückflug gestrichen worden ist, stehen in der Regel Ansprüche auf finanzielle Entschädigung zu. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer

Zahlreiche Urlauber:innen nach Flugausfällen und Verspätungen gestrandet

Aktuell herrscht europaweit großes Chaos an den Flughäfen. Grund ist ein massiver Personalmangel an den Airports und bei den Fluggesellschaften. Dadurch kommt es derzeit vermehrt zu Flugausfällen in ganz Europa. Das bekamen in den vergangene Tagen auch zahlreiche Urlauber:innen aus dem Saarland zu spüren. So saßen bereits am Mittwoch und Donnerstag Reisende auf Teneriffa und Mallorca fest. Auch am heutigen Samstag (25. Juni 2022) sind erneut Urlauber:innen aus dem Saarland im Ausland gestrandet: „Reise-Chaos: Urlauber aus dem Saarland sitzen erneut an ausländischem Flughafen fest“.

Wann stehen Reisenden Entschädigungsansprüche zu?

Den Reisenden könnte nun je nach erlebter Situation ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung im Bereich zwischen 250 und 600 Euro geltend machen. Wann die entsprechenden Rechte für Fluggäste greifen, haben wir hier für euch zusammengefasst.

EU-Fluggastrechte greifen in folgenden Fällen

Damit die sogenannten EU-Fluggastrechte greifen, muss es sich um einen der folgenden Fälle handeln:

  • Flug innerhalb der EU, der von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt wird
  • In Bezug auf die Fluggastrechte mit einem EU-Land gleichgestellt werden zudem die Schweiz, Norwegen und Island
  • Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU, der von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird
  • Flug aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.

EU-Fluggastrechte bei Flug-Streichung

Wird ein Flug komplett gestrichen, so haben die Betroffenen grundsätzlich Anspruch auf wahlweise Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückflug.

Zudem steht ihnen ein Entschädigungsanspruch zu, der bei Flügen innerhalb der EU in der Regel bei 250 Euro liegt. Bei weiteren Flügen kann der Geldanspruch auch bei 600 Euro liegen. Das EU-Recht sieht folgende Staffelungen vor:

  • 250 Euro: bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger
  • 400 Euro: bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km
  • 600 Euro: bei allen Flügen, die nicht in die ersten beiden Kategorien fallen.

Darüber hinaus steht den Betroffenen ein Anspruch auf Unterstützung am Flughafen zu. Zu der Unterstützung zählen:

  • Erfrischungen und Verpflegung
  • eine Unterkunft (bei Umbuchung auf einen Flug am darauffolgenden Tag)
  • Beförderung zur Unterkunft und Rücktransport zum Flughafen
  • zwei Telefonanrufe, Telex, Fax-Mitteilungen oder E-Mails.

Wird keine Unterstützung angeboten und verpflegen sich gestrandete Urlauber:innen selbst, so haben diese einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten. Quittungen und Belege sollten daher unbedingt aufgehoben werden.

EU-Fluggastrechte bei Verspätungen

Verspätet sich der Abflug, haben Fluggäste je nach Dauer der Verspätung und der Flugstreckenlänge Anspruch auf Unterstützung, Erstattung und Rückflug. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden greifen auch wieder die Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung. Diese liegen bei EU-Flügen in der Regel bei 250 Euro. Der Entschädigungsanspruch greift nur dann nicht, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die das Flugunternehmen nicht zu verantworten hat, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terroranschläge und ähnliche Fälle.

Weitergehende Informationen zu den EU-Fluggastrechten

Ausführlichere Informationen zu den EU-Fluggastrechten findet ihr auf der offiziellen Website der Europäischen Union unter: „Fluggastrechte der EU“. Dort könnt ihr euch auch durch verschiedene Fallkonstellationen durchklicken, um zu erfahren, welche Rechte ihr bei welcher Art von Problem habt. Die EU-Fluggastrechteverordnung selbst findet ihr unter: „Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union“.

Disclaimer: Es handelt sich hierbei um einen reinen Informationsartikel. Trotz sorgfältiger Recherche soll und kann dieser keine Rechtsberatung ersetzen.

Verwendete Quellen:
– Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union
– Informationen zu den Fluggastrechten von der Europäischen Union
– eigene Recherche
– eigene Berichte