Durchsuchungen im Saarland wegen Hasspostings

Im Rahmen des fünften Aktionstags gegen Hasspostings werden am Mittwoch in neun Bundesländern polizeiliche Maßnahmen durchgeführt. Auch im Saarland gibt es zwei Durchsuchungen.
Der Aktionstag am Mittwoch richtet sich gegen Hasspostings im Netz. Symbolfoto: Lukas Schulze/dpa-Bildfunk
Der Aktionstag am Mittwoch richtet sich gegen Hasspostings im Netz. Symbolfoto: Lukas Schulze/dpa-Bildfunk
Der Aktionstag am Mittwoch richtet sich gegen Hasspostings im Netz. Symbolfoto: Lukas Schulze/dpa-Bildfunk
Der Aktionstag am Mittwoch richtet sich gegen Hasspostings im Netz. Symbolfoto: Lukas Schulze/dpa-Bildfunk

Im Saarland werden nach SOL.DE-Informationen seit dem Mittwochmorgen (6. November) zwei Durchsuchungsbefehle vollstreckt. Der Grund: Die Polizei geht mit einem Aktionstag gegen Hasspostings im Internet vor. Koordiniert vom Bundeskriminalamt (BKA) sollen so Beweise sichergestellt werden, zum Beispiel in Form von Smartphones oder Computern.

Hetze kein Kavaliersdelikt

Acht weitere Bundesländer sind neben dem Saarland an dem mittlerweile fünften Aktionstag gegen Hass im Netz beteiligt. Die Fallzahlen sind zwar leicht zurückgegangen – 2017 gab es 2.458 und 2018 1.962 solcher Fälle. Doch wie das BKA mitteilt, sei das kein Grund zur Entwarnung. Viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt oder fallen den Sicherheitsbehörden nicht auf, weil sie in geschlossenen Foren geäußert werden. Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen seien keine Kavaliersdelikte und können je nach Strafbestand mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.

Anzeige gegen Hassposts erstatten

Wer auf Hasspostings im Netz stößt oder selbst Opfer wird, sollte dies bei der Polizei anzeigen, teilt das BKA mit. Einige Bundesländer haben hierfür sogenannte Online-Wachen eingerichtet, in denen man im Internet Anzeige erstatten kann. Die Online-Wache des Saarlands findet sich hier. Zudem empfehlen die Beamten, Hassposts zu melden. Anbieter von sozialen Netzwerken seien verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Bundeskriminalamts, 06.11.19
– eigene Recherche