Feuerwehr gibt Tipps zum Umgang mit Böllern und Raketen
Die Lage in den saarländischen Kliniken ist durch Grippewelle, das RS-Virus und auch Corona derzeit angespannt. Mehr denn je sollten Feierwütige an Silvester beim Abfeuern von Raketen und Böllern Vorsicht walten lassen. Jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle und Brände durch unsachgemäße Handhabung und falsche Gefahrenschätzung. Da der Jahreswechsel in diesem Jahr zudem stürmisch werden könnte, gilt besondere Behutsamkeit.
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern
Viele Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst ließen sich durch den richtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern verhindern. Damit die Saarländer:innen gut ins neue Jahr starten, gibt die Feuerwehr St. Ingbert dazu Hinweise:
- Machen Sie sich vorm Abbrennen von Feuerwerk mit der Gebrauchsanweisung vertraut.
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer.
- Die Feuerwerkskörper nur in der Originalverpackung und an einem trockenen Ort aufbewahren.
- Lesen und beachten Sie die Sicherheitshinweise der Gebrauchsanweisung!
- Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für sie zugelassene Artikel abbrennen! Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei und leiten Sie sie an!
- Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke oder Zimmerfontänen, sollten nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen abgebrannt werden.
- Alle anderen Artikel, insbesondere die der Kategorie F2, dürfen nur im Freien abgebrannt werden.
- Feuerwerkskörper, die nicht ausdrücklich gemäß Gebrauchsanweisung in der Hand zu halten sind, wie zum Beispiel Handfontänen oder Bengalfackeln, dürfen während und nach dem Anzünden niemals in der Hand gehalten werden.
- Knallkörper mit Anzündschnur oder Anzündkopf auf den Boden legen und entzünden. Knallkörper mit Reibekopf werden an der Reibefläche entzündet und auf den Boden gelegt. Anschließend rasch entfernen.
- Halten Sie die auf dem Feuerwerkskörper angegebenen Sicherheitsabstände ein.
- Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen werfen.
- Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Fahrzeuge oder Gebäude richten.
- Bei allen aufsteigenden Feuerwerkskörpern auf ungehinderte Aufstiegsmöglichkeit achten!
- Achten Sie beim Abschuss von Raketen auf einen sicheren Stand der verwendeten Behältnisse (z.B. Getränkekasten mit leeren Flaschen, usw.).
- Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals an Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Stellen Sie sicher, dass keine gezündeten (brennenden) Feuerwerksartikel durch geöffnete Fenster oder Türen in Ihren Wohnraum gelangen können.
- Entfernen Sie vorsorglich normal oder leicht entflammbare Gegenstände von Ihrem Balkon.
- Zündversager niemals zweimal anzünden!
- Blindgänger mit Wasser überschütten und in einem gewässerten Müllbeutel entsorgen.
Besondere Vorsicht bei Batterie- und Verbundfeuerwerken
Batteriefeuerwerke sind – einmal angezündet – nicht mehr zu stoppen. Durch die Vielzahl an Effekten und die gefächerten Abschussrohre muss man beim Abfeuern besonders vorsichtig sein. Die Feuerwehr appelliert zum sorgsamen Lesen der Gebrauchsanweisung. „Achten Sie immer auf einen festen, ebenen Stand und einen ausreichenden Sicherheitsabstand!“
Die Abschussfläche darf zudem nicht überbaut sein. Beim Anzünden sollte man unter keinen Umständen den Kopf über die Batterien oder Verbundfeuerwerke halten. „Dies gilt auch für Römische Lichter, Feuerwerksrohre und Feuertöpfe.“ Falls die Zündung fehlschlägt, sollte man erst nach etwa 15 Minuten die Ersatzzündschnur anzünden.
Was tun, wenn doch ein Unfall passiert?
Sollte dennoch ein Unfall mit Raketen geschehen, rät die Wehr zu Ruhe und überlegtem Handeln:
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 und fordern Sie Hilfe an. Nur eine schnelle Meldung bietet schnelle und effektive Hilfe.
- Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen.
- Kleinere Brandverletzungen kühlen, bei größeren Verletzungen sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
- Den Gefahrenbereich verlassen.
- Fenster und Türen schließen.
- Die Nachbarn warnen.
- Die Feuerwehr einweisen.
- Wenn das Treppenhaus verraucht ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Feuerwehr St. Ingbert