Flucht vereitelt: Zoll Saarbrücken deckt illegale Beschäftigung auf Baustelle auf

Der Zoll Saarbrücken hat am Mittwoch (27. September 2023) auf einer Baustelle die illegale Beschäftigung von sechs Arbeitnehmern aufgedeckt. Diese versuchten zu flüchten:
Der Zoll kontrollierte eine Baustelle. Bildquelle: Hauptzollamt Saarbrücken
Der Zoll kontrollierte eine Baustelle. Bildquelle: Hauptzollamt Saarbrücken

Sechs Beschäftigte versuchen bei Zoll-Besuch von Baustelle zu flüchten

Beamte des Hauptzollamtes Saarbrücken kontrollierten am vergangenen Mittwoch (27. September 2023) eine Baustelle. Als die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Landau die Fläche betraten, bemerkten sie insgesamt zwölf Arbeitnehmer. „Sechs von ihnen waren von der Maßnahme des Zolls nicht besonders angetan“, berichtet das Zollamt in einer Mitteilung. Sie versuchten die Stelle fluchtartig zu verlassen, was jedoch durch das unmittelbare Eingreifen der Beamten verhindert wurde.

Illegal beschäftigt: Keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung

„Sechs Männer aus der Türkei und Aserbaidschan haben wir auf der Baustelle
angetroffen. Sie hatten weder Aufenthalts– noch Arbeitserlaubnis und waren somit
von ihrem deutschen Arbeitgeber illegal beschäftigt„, erklärt Dominik Brach,
Pressesprecher des Hauptzollamts Saarbrücken. Hinter dem Begriff stecke knallharte Ausbeutung von Menschen zu Dumpinglöhnen ohne jegliche Absicherung. Der Zoll wolle vor allem die Profiteure solcher Machenschaften zur Rechenschaft ziehen.

Arbeitnehmer erwartet ein Strafverfahren – Ausländerbehörde eingeschaltet

Die betroffenen Arbeitnehmer wurden vorläufig festgenommen und zum Sachverhalt vernommen. Zudem wurden Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts gegen die ausländischen Arbeitskräfte eingeleitet. Im Anschluss folgen Maßnahmen der Ausländerbehörde. Ausländische Arbeitskräfte werden regelmäßig aus Deutschland ausgewiesen und erhalten ein befristetes Wiedereinreiseverbot.

Auch Arbeitgeber muss sich wegen illegaler Beschäftigung verantworten

Der Arbeitgeber muss mit Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung
rechnen. Die Ermittlungen, auch zu weiteren Formen der Schwarzarbeit, dauern an.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Hauptzollamtes Saarbrücken