Geflügelpest im Saarland: Bestätigte Fälle in zwei Landkreisen aufgetreten

Im Saarland sind in zwei Landkreisen bestätigte Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Darüber informierte das Umweltministerium am heutigen Donnerstag (23. Februar 2023). Die Details:
In zwei Landkreisen im Saarland sind Fälle von Geflügelpest bestätigt worden. Symbolfotos: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul; picture alliance/dpa | Christian Charisius
In zwei Landkreisen im Saarland sind Fälle von Geflügelpest bestätigt worden. Symbolfotos: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul; picture alliance/dpa | Christian Charisius

Geflügelpest im Saarland: Umweltministerium informiert über zwei Fälle

Im Saarland sind in zwei Landkreisen bestätigte Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Darüber informierte das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz am heutigen Donnerstagvormittag. In einer aktuellen Stellungnahme des Ministeriums heißt es: „In den Kreisen Saarlouis (Überherrn) und Neunkirchen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bei zwei Wildvögeln den hochansteckenden Geflügelpesterreger H5N1 nachgewiesen“.

Neunkircher Zoo wird vorerst geschlossen

Um den Geflügelpesterreger nicht weiter auszubreiten, werde man nun verschiedene Präventionsmaßnahmen ergreifen. „Dazu gehört auch die präventive Schließung des Zoos“, so ein Sprecher des Umweltministeriums gegenüber SOL.DE. Derzeit bestehe ein Kontaktverdacht mit der Greifvogelstation im Neunkircher Zoo.

Staatssekretär ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf

Die Oberste Tiergesundheitsbehörde des Saarlandes ruft aufgrund der Einzelfunde und des Kontaktverdachts alle Geflügelhalter dazu auf, sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente, Gans und Pute vorzubereiten und die geltenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Geflügelpest-Nachweise im Saarland: Das ist der aktuelle Stand

„Ich rufe die saarländischen Geflügelhalter jetzt zu erhöhter Wachsamkeit auf. Wir prüfen den Kontaktfall im Zoo genau und warten auf die Ergebnisse der ans FLI (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist das Friedrich-Loeffler-Institut) gesandten Proben, um dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen“, sagte Umweltstaatssekretär Sebastian Thul am Donnerstag. „Das LAV (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist das Landesamt für Verbraucherschutz) steht in engem Austausch mit dem Zoo und der Stadt Neunkirchen.“

Geflügelhalter sollen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen

Für die saarländischen Geflügelhalter gelte laut Umweltministerium jetzt vor allem eines: „Nur konsequent und peinlich genau eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“, so das Ministerium. Dazu gehöre es insbesondere, das Landesamt für Verbraucherschutz über unklare Krankheits- beziehungsweise Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

„Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen des Hausgeflügels haben und Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Nur durch konsequent umgesetzte vorbeugende Maßnahmen könne Infektionen des Hausgeflügels vorgebeugt und somit Tierleid sowie drohende finanzielle Einbußen abgewendet werden“, so die klaren Worte des Umweltministeriums.

Tote Tiere sofort dem Veterinäramt melden

Auch wenn der Geflügelpesterreger für den Menschen im Regelfall ungefährlich ist, bittet das Umweltministerium die Menschen im Saarland um ein waches Auge. „Wenn Sie tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen finden, sollte dies umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden: [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 0681-9978-4550. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen“, so die Warnung des Umweltministeriums.

Verwendete Quellen:
– Informationen des saarländischen Umweltministeriums vom 23.02.2023