Gegen Schwarzarbeit: Zoll kontrolliert Hotels und Gastronomie im Saarland

Bundesweit hat der Zoll bei einer Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit Hotels und Gaststätten kontrolliert. Auch im Saarland fanden Überprüfungen statt.
Der Zoll hat Hotels überprüft. Foto: BWZ Münster
Der Zoll hat Hotels überprüft. Foto: BWZ Münster

Zoll kontrolliert Hotels und Gaststätten in bundesweiter Aktion

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am vergangenen Freitag (30. Juni 2023) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Hotels und Gaststätten überprüft. Der Fokus lag dabei auf der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns. Zudem sollten die Einsatzkräfte illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug aufdecken.

Zollamt Saarbrücken kontrolliert 124 Beschäftigte

56 Zöllner:innen des Hauptzollamtes Saarbrücken, die für das Saarland und den Süden von Rheinland-Pfalz zuständig sind, waren im Einsatz. Sie befragten dabei insgesamt 124 Arbeitnehmer:innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Schwarzarbeit, illegaler Aufenthalt und mehr aufgedeckt

Dabei ergaben sich mehrere Verdachtsmomente:

  •  30 Mal Schwarzarbeit
  •  20 Mal Nichtzahlung des Mindestlohns
  •  7 Mal unerlaubter Aufenthalt von Nicht-EU-Bürger:innen
  •  7 Mal unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld

Im Anschluss erfolgen nun umfangreiche Nachprüfungen. Die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten werden dabei mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen. Zudem prüft der Zoll weitere Geschäftsunterlagen.

Immer wieder Verstöße und Manipulationen in Hotellerie und Gastro

Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit liegt ein besonderes Augenmerk auf der Hotellerie und der Gastronomie. Die Branchen sind nicht nur personalintensiv, sondern haben auch stark variierende Arbeitszeiten und -aufkommen. Immer wieder werden unterschiedlichste Verstöße und Manipulationen festgestellt.

Regelmäßige Kontrollen sollen Systeme sichern

Die Prüf- und Ermittlungsverfahren des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sollen zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beitragen. Sie sollen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglichen. Dabei erfolgen die Kontrollen risikoorientiert. Die Zoll-Mitarbeitenden führen sowohl Stichproben als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In Branchen, in denen Schwarzarbeit besonders verbreitet ist, gibt es regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen der FKS mit einem erhöhten Personaleinsatz.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 03.07.2023