Glatteis im Saarland: So geht es für die Schulen am Donnerstag weiter
Glatteis im Saarland: Was gilt für die Schulen am Donnerstag?
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat weiter eine Unwetterwarnung für das Saarland ausgesprochen. „Es besteht hohe Glättegefahr durch gefrierenden Regen und Eisansatz. Es muss weiterhin mit erheblichen Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr gerechnet werden“, heißt es dazu in der DWD-Warnung. Nach jetzigem Stand (17.01.2024, 18.11 Uhr) gilt die Glatteiswarnung für die Region noch bis zum frühen Donnerstagmorgen (18. Januar 2024) um 4.00 Uhr. Was das für die Schulen im Saarland zu bedeuten hat und ob ein regulärer Unterricht am Donnerstag wieder stattfinden kann, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Bildungsministerium trifft Entscheidung für Schulen im Saarland: Unterricht soll am Donnerstag stattfinden
Das saarländische Bildungsministerium hat am Mittwochabend eine Entscheidung darüber getroffen, wie es für die Schulen im Saarland am Donnerstag weitergehen soll. Demnach soll der Präsenzunterricht an den Bildungseinrichtungen am Donnerstag grundsätzlich wieder ganz regulär stattfinden. Gegenüber SOL.DE erklärte ein Sprecher des Bildungsministeriums am Mittwochabend: „Auf Grundlage der sich weiter entspannenden Wetterlage kann ab morgen, Donnerstag den 18. Januar 2024, wieder regulärer Unterricht stattfinden“.
Bei gefährlichen Witterungsverhältnissen dürfen Eltern ihre Kinder zu Hause lassen
Sollten die Straßen im Saarland gebietsweise auch am späteren Donnerstagmorgen noch glatt sein und eine Fahrt zur Schule Gefahren mit sich bringen, so steht es den Eltern im Saarland allerdings frei, ihr Kind aus der Schule zu lassen. Hierzu erklärt uns das Bildungsministerium: „Weiterhin gilt, da die Witterungsbedingungen im Saarland vor Ort sehr unterschiedlich sein können: Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schüler:innen entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens vom Unterricht muss die Schule benachrichtigt werden“.
Verwendete Quellen:
– Angaben des saarländischen Bildungsministeriums vom 17.01.2024