„Hitler-Glocke“ von Herxheim darf hängen bleiben

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch (30. Januar 2019) entschieden: Die sogenannte „Hitler-Glocke“ in Herxheim darf weiterhin hängen bleiben.
So sieht die Hitlerglocke aus. Foto: Uwe Anspach/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
So sieht die Hitlerglocke aus. Foto: Uwe Anspach/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
So sieht die Hitlerglocke aus. Foto: Uwe Anspach/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
So sieht die Hitlerglocke aus. Foto: Uwe Anspach/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

„Verspottung und Verhöhnung der Opfer des Hitlerterrors“ oder doch „Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht“? Die „Hitler-Glocke“ in Herxheim war nicht nur Gegenstand hitziger Diskussionen. Sondern auch zentrales Thema vor Gericht.

Die umstrittene Glocke, das entschied der Gemeinderat von Herxheim zu Beginn des vergangenen Jahres, soll hängen bleiben. Man wolle den historischen Gegenstand als „Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht“ erhalten. Gegen diesen Beschluss klagte allerdings ein Mann jüdischen Glaubens.

In einer ersten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt wurde sein Antrag, die Glocke abhängen zu lassen, bereits abgelehnt. Und auch das Oberverwaltungsgericht entschied nun: Die Institution in Neustadt wies den Antrag des Mannes zu Recht ab.

Die Entscheidung, die Glocke „als Anstoß zur Versöhnung und gegen Gewalt und Unrecht weiterhin hängen zu lassen“, werde das Schicksal der Juden unter dem menschen­verachtenden national­sozialistischen Regime weder gutgeheißen noch ver­harmlosen, heißt es.

Verwendete Quellen:
Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz