Hohe Auflagen: Großrosseln regelt das Shisha-Rauchen in Bars neu

Homburg hat es vorgemacht, nun zieht Großrosseln nach: Die Gemeinde hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Shisha-Rauchen in Bars neu regelt. Damit gelten hohe Auflagen.
Für Betreiber:innen von Shisha-Bars in Großrosseln gibt es ab sofort höhere Auflagen. Foto: Pixabay
Für Betreiber:innen von Shisha-Bars in Großrosseln gibt es ab sofort höhere Auflagen. Foto: Pixabay
Für Betreiber:innen von Shisha-Bars in Großrosseln gibt es ab sofort höhere Auflagen. Foto: Pixabay
Für Betreiber:innen von Shisha-Bars in Großrosseln gibt es ab sofort höhere Auflagen. Foto: Pixabay

Allgemeinverfügung für Shisha-Bars in Großrosseln

Die Gemeinde Großrosseln hat eine Allgemeinverfügung „zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsstätten von Gaststätten“ erlassen. Das geht aus der Gemeinde-Webseite hervor. Für die Betreiber:innen entsprechender Bars gelten damit hohe Auflagen. Die Allgemeinverfügung ist den Angaben zufolge bereits rechtskräftig.

Das sind die Auflagen

Zu den Auflagen der Allgemeinverfügung gehören unter anderem folgende Punkte:
– bestimmt CO-Konzentration darf in den Räumlichkeiten nicht überschritten werden (Warnmelder müssen angebracht werden)
– fachgerechte Be- und Entlüftungsanlage wird benötigt (korrekte Installation muss durch Fachfirma oder Schornsteinfeger:in bestätigt werden)
– Anzündebereich für Kohlen muss mit Rauchabzug ausgestattet werden
– Hinweis an Eingangstüren über mögliche Gesundheitsgefahren

Die vollständigen Regelungen der Allgemeinverfügung gibt es hier zum Nachlesen (Hinweis: beim Klick auf den Link öffnet sich eine PDF-Datei).

Geldbußen möglich

Sollten Verstöße gegen die Auflagen erfolgen, so sind nach Wortlaut der Allgemeinverfügung Geldbußen von bis zu 5.000 Euro möglich. „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den […] Anordnungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt“, heißt es.

Verfügung nach Homburger Vorbild

Die Allgemeinverfügung in Großrosseln ist nach Homburger Vorbild entstanden, sagte Manfred Schuler (CDU), Beigeordneter für Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Großrosseln, zur „SZ“. Homburg hatte 2019 als erste Stadt im Saarland eine entsprechende Allgemeinverfügung für Shisha-Bars erlassen. Hintergrund waren zahlreiche Vorfälle in der Vergangenheit. Mitarbeiter:innen des Ordnungsamts hatten immer wieder Mängel in den Betrieben festgestellt – beispielsweise verriegelte Notausgänge. Dann folgte die Allgemeinverfügung mit höheren Auflagen.

Verwendete Quellen:
– Allgemeinverfügung der Gemeinde Großrosseln
– Webseite der Gemeinde Großrosseln
– eigene Berichte
– Saarbrücker Zeitung