Hubert Ulrich verzichtet auf Listen-Kandidatur bei Neuwahl der Saar-Grünen

Hubert Ulrich, der auf den ersten Platz der umstrittenen Bundestagsliste der Saar-Grünen gewählt wurde, will bei der wahrscheinlichen Neuwahl am Samstag (17. Juli 2021) nicht erneut antreten. Der Fall wurde heute beim Landgericht Saarbrücken und beim Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt.
Hubert Ulrich erklärte bei der Verhandlung am Landgericht, dass er auf die Kandidatur auf einen Listenplatz bei einer Neuwahl verzichte. Foto: BeckerBredel
Hubert Ulrich erklärte bei der Verhandlung am Landgericht, dass er auf die Kandidatur auf einen Listenplatz bei einer Neuwahl verzichte. Foto: BeckerBredel
Hubert Ulrich erklärte bei der Verhandlung am Landgericht, dass er auf die Kandidatur auf einen Listenplatz bei einer Neuwahl verzichte. Foto: BeckerBredel
Hubert Ulrich erklärte bei der Verhandlung am Landgericht, dass er auf die Kandidatur auf einen Listenplatz bei einer Neuwahl verzichte. Foto: BeckerBredel

Am kommenden Samstag (17. Juli 2021) wollen die Grünen im Saarland die Wahl der Bundestagsliste wiederholen. Der frühere Landeschef Hubert Ulrich, der bei der ersten Listenwahl – entgegen des Frauenstatuts – an der Spitze landete, will dabei nicht mehr antreten. Das kündigte der Politiker gegenüber der SZ an.

„Hätte ich gewusst, welche Verwerfungen es gibt, hätte ich auch vorher nicht kandidiert„, erklärte Ulrich bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken. Der 63-Jährige hatte hier eine einstweilige Verfügung gegen die Neuwahl beantragt und die Einreichung der bestehenden Liste gefordert.

Landgericht Saarbrücken erlaubt wohl Neuwahl

Das Gericht allerdings wird den Landesparteitag voraussichtlich nicht untersagen. Laut SZ habe die vorsitzende Richterin keinen Rechtsverstoß erkannt. Eine Neuwahl im Rahmen eines weiteren Landesparteitages sei zulässig, auch wenn der Kläger dabei nicht mehr zum Spitzenkandidaten gewählt würde. Auch Ulrich gehe davon aus, dass es am Samstag zu einer Neuwahl kommt, bei der dann eine Frau gewählt werde.

Auch Schiedsgericht entschied gegen Ulrich

Zuvor hatte Ulrich bereits bei einer Entscheidung des Landesschiedsgerichtes Rheinland-Pfalz den Kürzeren gezogen. Demnach darf die bisherige Landesliste mit dem 63-Jährigen an der Spitze nicht eingereicht werden. Die Begründung und weitere Einzelheiten: Landesschiedsgericht: Liste der Saar-Grünen ist ungültig

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Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Eigene Artikel