Immunität von AfD-Abgeordnetem Dörr soll aufgehoben werden: Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat beantragt, die Immunität des saarländischen AfD-Abgeordneten Josef Dörr aufzuheben. Hintergrund dafür sind Ermittlungen, die aufgrund einer Anzeige seines Parteikollegen Christoph Schaufert eingeleitet worden sind. Das wird Dörr vorgeworfen:
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt offenbar gegen den AfD-Abgeordneten Josef Dörr und hat beantragt, dessen Immunität aufzuheben. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt offenbar gegen den AfD-Abgeordneten Josef Dörr und hat beantragt, dessen Immunität aufzuheben. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Staatsanwaltschaft Saarbrücken will Immunität von AfD-Abgeordnetem Dörr aufheben lassen

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat beantragt, die Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten Josef Dörr aufzuheben. Das berichtete der „Saarländische Rundfunk“ am heutigen Donnerstag (11. Mai 2023). Hintergrund des Antrags sind demnach Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde gegen den 84-jährigen Fraktionschef wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Laut dem Medienbericht soll der Antrag in dieser Woche im saarländischen Landtag eingegangen sein.

Anzeige gegen Fraktionschef kommt aus eigenen Reihen

Die Strafanzeige gegen Dörr soll laut „SR“ aus den Reihen der AfD stammen. Demnach habe ausgerechnet sein Stellvertreter, der Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert, den Politiker angezeigt.

Das wird Dörr vorgeworfen

In der Anzeige warf Schaufert seinem Parteikollegen vor, im Verfahren über die Zulassung der Kreiswahlliste Saarbrücken zur letzten Landtagswahl vor dem Landgericht Saarbrücken falsche Angaben gemacht zu haben. In dem Bericht des Rundfunksenders heißt es dazu: „So soll Dörr unter anderem behauptet haben, dass ein ehemaliges Parteimitglied, dem die Mitgliedsrechte im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme zuvor entzogen worden waren, rechtswidrig an der Abstimmung über die Kreiswahlliste teilgenommen habe“. Das Landgericht erklärte die AfD-Kreiswahlliste damals für ungültig: „AfD-Liste für Wahlkreis Saarbrücken für ungültig erklärt“.

Laut der Strafanzeige von Schaufert entspreche die damalige Darstellung von Dörr nicht der Wahrheit. So soll das ehemalige Parteimitglied damals überhaupt nicht an der Abstimmung über die Kreiswahlliste Saarbrücken teilgenommen haben. Der Betroffene soll vielmehr bereits vorher den Saal verlassen haben.

Dörr bestreitet bewusste Falschaussage

Laut „SR“ bestreitet Josef Dörr, eine bewusste Falschaussage getätigt zu haben. Er erklärte, dass er sich nicht bewusst sei, etwas Falsches erklärt zu haben. Zudem wisse er nichts von entsprechenden Vorwürfen und Ermittlungen.

AfD-Abgeordneter will Strafanzeige „fast vergessen“ haben

Gegenüber dem Rundfunksender soll Christoph Schaufert auf eine aktuelle Anfrage erklärt haben, dass er die Strafanzeige gegen Dörr „schon fast vergessen“ habe. Laut dem Abgeordneten stamme die Anzeige noch aus einer Zeit, in der es im AfD-Landesverband „drunter und drüber gegangen“ sei. Aktuell laufe die Arbeit zwischen den drei Männern der saarländischen AfD-Landtagsfraktion gut.

Verwendete Quellen:
– Bericht des „Saarländischen Rundfunks“ vom 11.05.2023
– eigene Berichte